Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1893. (27)

  
Nummer 
  
  
des serbischen Taraabzüge 
Generaltarifs . Benennung der Gegenstände. Zollsatz in Perzenten des 
2./14. April Bruttogewichts. 
1892. Dinar. Para. 
Noch: » · 100 kg 
30. c) 3. Drahtwaaren: alle diese Waaren auch abgefeilt 
oder angestrichen, mit oder ohne Verbindung mit 
gemeinen Materiallen 12.50 
Anmerkung: Hierher gehören auch alle nicht be- 
sonders genannten Werkzeuge ohne Unterschied der 
Bearbeitung. 
Beile, Schaf= und Heckenscheren 3.50 10 in Kisten und Fässem 
Schrauben der Nr. 30 . . ....... . .... ... 12— bin Körben. . „ 
4.] Waaren aus Schmiedeeisen oder Stahl, Draht oder Rahmen.“ Säcke und 
Blech, verzinnt oder verzinkt (Weißblech= und 
Weißdrahtwaaren), auch in Verbindung mit an- 
deren gemeinen Materialien 15.— 
Schlösser und Schlüssel.... . . . . .... ....... ... 15. — 
Alle polirten, lackirten, emaillirten und bronzirten 
Waaren (mit Ausnahme des emaillirten Koch— 
geschirres)) auch in Verbindung mit anderen ge— 13 in Kisten und Fässem. 
meinen Materiallllen 25.— 6 in Körben. 
Emaillirtes Kochgeschirr 18—. 4 3 Säcken und 
d4Gußeisenwaaren oder deren Imitationen: 
1. weder abgefeilt, angestrichen, emaillirt, noch mit 
anderem Metall oder Metalllegirungen belegt, auch 
in Verbindung mit Holz oder mit geschmiedetem 
oder gewalztem Eisen * 3.50 
Anmerkung: Der Anstrich zum Schutze gegen 
Rost bleibt bei der Tarifirung dieser Gegenstände außer 
Betracht. 
2. abgefeilt, angestrichen (außer zum Schutze gegen Rost), 
emaillirt, bronzirt, mit anderem gemeinen Metall   
oder einer Metalllegirung belegt, lackirt, auch in 10 in Kisten und Fässern. 
Verbindung mit gemeinen Materialien 6.506 in Körben. 
b- « 3 in Ballen, Säcken und 
· Rahmen. 
13 in Kisten und Fässern. 
3. polirt.. ... .. ... .. . .. .. .... . .... . . .. . . . . .. 25.— in Körben. 
  
  
4 in Ballen, Säcken und 
  
Rahmen.
	        
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