305
Nummer
des serbischen
Generaltarifs
vom
2./14. April
1892.
Benennung der Gegenstände.
Zollsatz
Dinar. Para.
Taraabzüge
in Perzenten des
Bruttogewichts.
Noch:
61. d) 1.
Oesen und Knöpfen; Nadel= und Schreibfeder-
büchschen, Tabackdosen, Taschenfeuerzeuge; Pet-
schafte, Lineale, kleinere für Bureaus und zum
Zeichnen, Schreibtischgarnituren, Figürchen und
ähnliche kleine Nippetischgegenstände.
2. Kurzwaaren aus Alpacca, Packfong und Nickel, ohne
Rücksicht auf die Bearbeitung, in oder ohne Ver-
bindung mit anderen gemeinen Materialien
Als Kurzwaaren dieser Nummer sind nur zu tarifiren:
Messer und Gabeln mit Griffen aus Alpacca,
Packfong und Nickel, ferner die unter 1 genannten
Gegenstände, wenn sie aus Alpacca, Packfong und
Nickel hergestellt sind.
Anmerkung: Unter Waaren aus Nickel werden
die aus reinem Nickel oder aus Nickellegirungen her-
gestellten verstanden, während die blos vernickelten
Gegenstände ihrer sonstigen Beschaffenheit nach zu
tarifiren sind.
3. Kurzwaaren der Nr. 61 d1, wenn sie echt versilbert
oder vergoldet sind
Aumerkung: Derlei Gegenstände nur theilweise
echt vergoldet oder versilbert, fallen unter Nr. 61 d 1.
4. Kurzwaaren der Nr. 61 d 2, wenn sie echt versilbert
der vergoldet sind
Anmerkung: Derlei Gegenstände nur theilweise
echt vergoldet oder versilbert, fallen unter Nr. 61 d 2.
e) Kurzwaaren aus Bein, Horn, Kautschuck, Gutta-
percha, Hartgummi, Celluloid und dergl. Kompo-
sitionen, ohne Rückscht auf die Bearbeitung, in
oder ohne Verbindung mit anderen gemeinen
Materialien:
1. Knöpfe (mit Ausnahme der Schmuckknöpfe, welche
nicht zum Annähen geeignet sind
Andere ........
2. Als Kurz waaren dieser Nummer sind nur zu tarifiren
Knöpfe (mit Ausnahme der Schmuckknoͤpfe, welche
□
1 kg
1.20
2.50
—.60
20 in Kisten und Fässern.
12 in Körben.
6 in Ballen und Säcken.