Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1893. (27)

305 
  
Nummer 
des serbischen 
Generaltarifs 
vom 
2./14. April 
1892. 
Benennung der Gegenstände. 
Zollsatz 
Dinar. Para. 
Taraabzüge 
in Perzenten des 
Bruttogewichts. 
  
Noch: 
61. d) 1. 
  
Oesen und Knöpfen; Nadel= und Schreibfeder- 
büchschen, Tabackdosen, Taschenfeuerzeuge; Pet- 
schafte, Lineale, kleinere für Bureaus und zum 
Zeichnen, Schreibtischgarnituren, Figürchen und 
ähnliche kleine Nippetischgegenstände. 
2. Kurzwaaren aus Alpacca, Packfong und Nickel, ohne 
Rücksicht auf die Bearbeitung, in oder ohne Ver- 
bindung mit anderen gemeinen Materialien 
Als Kurzwaaren dieser Nummer sind nur zu tarifiren: 
Messer und Gabeln mit Griffen aus Alpacca, 
Packfong und Nickel, ferner die unter 1 genannten 
Gegenstände, wenn sie aus Alpacca, Packfong und 
Nickel hergestellt sind. 
Anmerkung: Unter Waaren aus Nickel werden 
die aus reinem Nickel oder aus Nickellegirungen her- 
gestellten verstanden, während die blos vernickelten 
Gegenstände ihrer sonstigen Beschaffenheit nach zu 
tarifiren sind. 
3. Kurzwaaren der Nr. 61 d1, wenn sie echt versilbert 
oder vergoldet sind 
Aumerkung: Derlei Gegenstände nur theilweise 
echt vergoldet oder versilbert, fallen unter Nr. 61 d 1. 
4. Kurzwaaren der Nr. 61 d 2, wenn sie echt versilbert 
der vergoldet sind 
Anmerkung: Derlei Gegenstände nur theilweise 
echt vergoldet oder versilbert, fallen unter Nr. 61 d 2. 
e) Kurzwaaren aus Bein, Horn, Kautschuck, Gutta- 
percha, Hartgummi, Celluloid und dergl. Kompo- 
sitionen, ohne Rückscht auf die Bearbeitung, in 
oder ohne Verbindung mit anderen gemeinen 
Materialien: 
1. Knöpfe (mit Ausnahme der Schmuckknöpfe, welche 
nicht zum Annähen geeignet sind 
Andere ........ 
2. Als Kurz waaren dieser Nummer sind nur zu tarifiren 
Knöpfe (mit Ausnahme der Schmuckknoͤpfe, welche 
  
  
  
□ 
  
1 kg 
1.20 
2.50 
—.60 
20 in Kisten und Fässern. 
12 in Körben. 
6 in Ballen und Säcken. 
  
 
	        
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