1062 Nr. (169. 1916.
gungen sind auf ein Stück für dieselbe Person zu beschränken. Handelt es sich um ein
Zielfernrohr, so muß der Käufer im Besitz eines Jagdscheines sein, dessen Nummer auf
dem Antrage besonders anzugeben ist.
Bei den Anträgen ist folgender Wortlaut einzuhalten:
„Ich bitte um Genehmigung zum Erwerbe eines (genaue Bezeichnung
des Gegenstands)) (Vergrößerung, Brennweite,
Lichtstärkee Nummer der Werkstätttet aus
EEEEIIIII Ich versichere, daß ich diesen
Gegenstand ohne Einwilligung der Beschaffungsstelle für Lichtbildgerät
beim Allgemeinen Kriegs-Departement während des Krieges weder verkaufen,
noch verschenken, noch auf irgend eine andere Art an einen Dritten
weitergeben werde.
Ort und Tag Name –).——
Wohnung
Jagdschein-: 2r.
(Raum für den amtlichen Bescheid.)
Berlin, den 19. .
*s2B
Wer gewerbsmäßig Waren, deren Übereignung nach §§ 1 und 2 verboten ist,
eilhält, hat sie unter Angabe der Fabrik und Nummer, die beide auf der Ware vermerkt
ein müssen, in ein Buch einzutragen, das mit dem Tage des Inkrafttretens dieser Verordnung
der zuständigen ortspolizeilichen Behörde zur Beglaubigung vorzulegen ist.
Jede Veränderung des Lagers ist in den Büchern sofort zu vermerken.
86.
Der Bezug durch militärische Dienststellen und der gewerbsmäßige Bezug der in
88 1 und 2 bezeichneten Waren seitens der Händler von den Fabriken werden durch die
vorstehenden Bestimmungen nicht berührt. " .
§7· .
EineErlaubniszurübereignungderin§§1und2bezeichnetenWarenistnicht
einzuholen, wenn die Waren in das Ausland verkauft werden sollen. In diesem Falle
gelten die wegen Einholung von Ausfuhrbewilligungen erlassenen Sonderbestimmungen.
4
Wer den Vorschriften der 95 1 und 2 zuwiderhandelt, oder zu einer übertretung
der §§ 1 und 2 auffordert oder anreizt, wird, sofern nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen
eine härtere Strafe verwirkt ist, mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft.