Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1896. (30)

 
 
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18. bei Leopoldshöhe bis Basel. 
19. bei Grenzach bis Basel. 
20. Die von den Großherzoglich badischen Staatseisenbahnen mitbetriebene Ver- 
bindungsbahn vom badischen Bahnhof bis zum Centralbahnhof in Basel. 
  
21. Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen betriebene Strecke 
von der deutsch-schweizerischen Grenze bei St. Ludwig bis Basel. 
III. Französischer Verwaltungen. 
Die von der Gesellschaft der Paris—Lyon-Mittelmeerbahn betriebenen 
Strecken von der französisch-schweizerischen Grenze: 
22. bei St. Gingolph bis Bouveret. 
23. bei Chéne-Bourg bis Genf-Eaux-Vives. 
24. bei La Plaine bis Genf-Cornavin. 
25. bei Col-des-Roches bis Locle. 
IV. Italienischer Verwaltungen. 
26. Die von den italienischen Gesellschaften des Mittelmeer- und des adriatischen 
Netzes betriebene Strecke von der italienisch-schweizerischen Grenze bei Chiasso  
bis Chiasso. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von schweizerischen Ver- 
waltungen im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Deutschland, Ziffer 103, 104, 105. 
Frankreich; Ziffer 26, 27, 28. 
Italien, Ziffer 7. 
 
	        
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