Kapitel. Titel. Betrag
für das
Etatsjahr
1897/98.
Mark.
(2.) (3.) Uebertrag 32 125 000
C. für Lotterieloose:
a) von Staatslotterien 16 275 000
b) von Privatlotterien, abzüglich zwei Prozent für
die Bundesstaaten 3 121 000
zusammen (Titel 3) 51 521 000
4. Statistische Gebühr:
Brutto-Soll- Einnahme 830 000 M.
Ab: Zurückzahlungen 5 000.
bleiben 825 000
Davon ab:
a) die Kosten der Anfertigung der Stempel und
Stempelmarken, sowie sonstige dem Reiche
unmittelbar erwachsende Verwaltungskosten,
auf welche der Erlös für verkaufte Formulare
in Rückeinnahme kommt 15 700 M.
b) die Entschädigung der Postverwaltungen
des Reichs, Bayerns und Württembergs
für den Verkauf der Stempelmaterialien
(2½ Prozent der Brutto-Soll-Einnahme) 20 750
c) gemäß §. 14 des Gesetzes, betreffend die
Statistik des Waarenverkehrs des deutschen
Zollgebiets mit dem Auslande, vom 20. Juli
1879 die den Bundesstaaten zu vergütenden
Verwaltungskosten 19 200
zusammen. 55 650
bleiben 769 350
Hierzu treten: Herauszahlungen von Luxemburg, abzüglich
der Herauszahlungen an Bayern (für die österreichische
Gemeinde Jungholz) und an Oesterreich-Ungarn (für die
österreichische Gemeinde Mittelberg 33 650
zusammen (Titel 4) 803 000
Summe II 61 873 000