-- 123 --
2.
9 200 000
Betrag
für das
Einnahme. Rechnungs-
jahr 1898.
Mark.
2. II. Reichsstempelabgaben.
1. Spielkartenstempel,
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 23 des Gesetzes
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs= und Verwaltungskosten
zu vergütenden fünf Prozent ... 1 420 250
Davon ab:
a) Kosten der Kontrole und sonstige dem Reiche unmittelbar
erwachsende Verwaltungskosten 220.
— 1 420 030
b) Herauszahlungen an Oesterreich-Ungarn für die öster-
reichische Gemeinde Mittelberg . . . . . .. 30
bleiben (Titel 1) 1 420 000
Reichs= Gesetbl.
Wechselstempelsteuer ........................ 9 200 000
Davon ab:
a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder. 184 000 M
b) die dem Reiche erwachsenden Erhebungs-
und Verwaltungskosten 256 000
zusammen .
bleiben (Titel 2) ...
Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte etc.
und Lotterieloose:
A. für Aktien, Renten= und Schuldverschreibungen, ab-
züglich der den Bundesstaaten nach §. 44 des Reichs-
stempelgesetzes vom 27. April 1894 (Reichs-Gesetzbl.
S. 381) zu vergütenden zwei Prozent Erhebungs= und
Verwaltungskosten . . . . . ..
B. für Kauf= und sonstige Anschaffungsgeschäfte, abzüglich
zwei Prozent für die Bundesstaaten . . . ..
1898. 25
440 000
8 760 000
15 369 000
14 819 000
30 188 000