Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

 

 

 

X16.  109
Fastgesetter
Cap.  Vortrag  Betrag
D  4  -
III|1#Ti#.  3.  Dienstalterszulagen:
a)  aus  Centralfonds  nach  den  Willigungen  in  den  Budgets  der
XIX.  und  XXI.  Finanzperiode  für  die  wirklichen  Schullehrer
à  90  X  nach  5,  10,  13,  15,  20  und  je  weiteren  5  Dienstjahren
  von  der  erstandenen  Seminarschlußprüfung,  dann  für  die
ständigen  Verweser,  weltlichen  Lehrerinnen  und  Verweserinnen
à  72.X  nach  5  und  von  je  45.4K  nach  10,  13,  15,  20  und  je
weiteren  5  Jahren  von  dem  bezeichneten  Zeitpunkte  an  gerechnet
650  477  4K  93  —  —  —
b)  aus  Kreisfonds  vom  zweiten  Jahre  nach  bestandener  Anstellungsprüfung
  beginnend  bis  zum  Eintritt  in  die  zweite  staatliche  Dienst
alterszulage  .  .  25260—
Tit.  4.  Beiträge  zur  Haltung  von  Schulgehilsen  —  —
Tit.  5.  Besondere  Remunerationen  und  Unterstützungen  für  das  aktive
Lehrerpersonal:
Für  Zulagen  an  Lehrer  und  Verweser  auf  schvierigen  und  geriug
dotirten  Schulstellen  ..  12  000  —
Tit.  6.  Allgemeine  Beiträge  an  Schulkassen  .  —  —
TIL  7.  Beiträge  zur  Nealexigenz  der  Schulen  und  zu  Schulhansneuauten:

a)  Realexigenz-Beiträge  ..  —
b)  zum  Unterhalt  von  Schulhäusern  15  000—
D)  zu  Schulhaus-Neubauten  '
Tit.8.StändigeBauansgabcn...  —  —
Tit.9.Prilfmtgs-.mtdAsmtchtskostcn
a)  Diäten  der  Distriktsschulinspektoren  für  die  VBornahme  der
ordentlichen  .  30  400—
und  außerordentlichen  Schulvisitationen  .  1715—
daun  für  Formularpapiere  .  200  —
b)  für  die  Kreisschnlinspektoren:
aa)  Gehalte  13  200—
bb)  Gehaltszulagen  .  540—
c)  Diäten  und  Reisekosten  4120  —
cld)  Gehaltsanfbesserung  840  —
Tit.  10.  Pensionen  und  Alimentationen:
a)  zur  Unterstützung  dienstunfähiger  älterer  Schullehrer,  die  bereits
vor  dem  Entstehen  der  gesetlichen  Kreisvereine  quiescirt  waren:
aa)  aus  Gentralfonds  .  VOLK-J  —
bb)  aus  Kreisfonds  —
b)  zur  Unterstützung  des  dienstunfähig  gewordenen  Lehrpersonals
und  zwar:
aa)  Zuschuß  an  den  gesetzlichen  Kreisverein  zur  Unterstützung
dienstunfähig  gewordener  Schnleehrer:
)  aus  Centralfonds.  147  929  81
5)  aus  Kreisfonds  23  000.—

 

 

 

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