Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1898. (32)

— 909 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
Nr.  27. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. S. 909. 
 
 
 
 
(Nr. 2492.) Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. Vom 
11. Juni 1898. 
Ab Grund des Gesetzes, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen 
Reiche, vom 11. Mai 1898 (Reichs-Gesetzbl. S. 175) hat der Bundesrath be- 
schlossen, daß den Angehörigen und den Erzeugnissen des Vereinigten Königreichs 
von Großbritannien und Irland sowie der britischen Kolonien und auswärtigen 
Besitzungen mit Ausnahme von Kanada vom 31. Juli d. J. ab bis auf Weiteres 
diejenigen Vortheile einzuräumen sind, die seitens des Reichs den Angehörigen 
und den Erzeugnissen des meistbegünstigten Landes gewährt werden. 
Berlin, den 11. Juni 1898. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
Graf von Posadowsky. 
 
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
Reichs. Gesetzbl. 1898. 131 
Ausgegeben zu Berlin den 14. Juni 1898.
	        
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