VIIc. Beförderung von Lokomotiven, Tendern, Eisenbahn-
wagen aller Art, die der Militär- oder Marineverwaltung
eigenthümlich oder durch Erbeutung oder miethweise
angehören.
36. Lokomotiven und Tender auf eigenen Rädern oder Trucks,
für je angefangene 1 000 kg Leergewicht . . .. 2,7 Pfennig
37. Personen-, gedeckte oder offene Güterwagen und alle
anderen zum Transporte dienenden Eisenbahnwagen:
a) unbeladen, für den Wagen . 10 Pfennig
b) beladen, für den Wnigen .. 20 Pfennig
38.Sanitätszüge, für den Wgen 15 Pfennig
VIII. Leihweise Hergabe von Betriebsmaterial u vergüten
der normalspurigen Haupt- und Nebeneisenbahnen.
39. Drei- und mehrfach gekuppelte Lokomotien 40 Pfennig
40.Zweifach gekuppelte Lokomotien 30 Pfennig
41.Leichtere Lokomotien . .. 20 Pfennig
42.Personenwagen aller Klassen 3,5 Pfennig
43. Gepäckwagen ........ . . . . . . . . . . . .. 2 Pfennig
41. Gedeckte Güterwagen . ... 1,5 Pfennig
f45.0fene Güterwagen mit wasserdichten Schutzdecken und
Verschnürungsmaterial. . .......... . .. . . . . . . . . . ... 1 Pfennig
46. Offene Güterwagen ohne Schutzadecken sowie alle sonstigen
unter Nr. 42 bis 45 nicht aufgeführten, zum Transport
dienenden Eisenbahnwagen . . . . . . . .. 1 Pfennig