Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

— 205 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
Betrag Darunter 
für das fünfte 
Teil. Ausgabe. Rechnungs, künftig 
jahr 1899.wegfallend. 
Mark. Mark. 
(1.) Uebertrag . . . . 86 500 — 
Zollverwalter, den Kassenverwalter, den Sekretär und den 
Lehrer 2 700 Mark bis 4500 Mark, im Durchschnitte 
3 600 Mark; für die Zollamtsassistenten 1 600 Mark bis 
2200 Mark, im Durchschnitt 1 900 Mark für den Materialien- 
verwalter und den Polizeimeister 1 200 Mark bis 1 800 Mark, 
im Durchschnitt 1 500 Mark. 
B. Schutztruppen: 46 200 – 
Summe Titel 1 132 700 – 
Zu Titel 1. Sämmtliche Beamte und Militärpersonen 
haben freie Wohnung. 
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für 
in den einstweiligen Ruhestand getretene Landesbeamte sowie 
zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten 639 
3. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutz- 
truppe auf Grund des Gesetzes vom 7 |8. Juli 1896 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 653) . . . .. . . . .. . . . .. — — 
4. Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutz- 
truppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 653) – — 
5. Zu Pensionserhöhungen und Beihülfen nach Maßgabe der Denk- 
schrift vom August 1898 für etatsmäßige Beamte und deren 
Hinterbliebene . . . . . .. 1000 — 
6. Zu außerordentlichen Vergütungen für etatsmäßige Beamte und 
für Militärpersonen . .. . ... . . .. ... ..... .. . . .. . . . . . ... 3000 — 
Andere persönliche Ausgaben. 
7. Für Weiße .... . .... . . . .. . . .. 63 400 —- 
Zu Titel 7. Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung. 
Seitte 200 739 – 
Reichs- Gesetzbl. 1899. 33
	        
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