Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

Als Zeugen waren zugezogen und erschienen: 
3. der Kaufmann*) Willhelm Grimm, 
  
  
  
der Persönlichkeit nach 
  
  
  
  
  
  
bekannt, 
45 Jahre alt, wohnhaft in Namslau 
4. der Kutscher Richard Schubert, 
der Persönlichkeit nach guf Grund sceines Millitärpasses  
anerkannt, 
  
37 Jahre alt, wohnhaft in Halbendorf, Kreis Oppeln. 
  
  
Der Standesbeamte richtete an die Verlobten einzeln und nach 
einander die Frage: 
ob sie die Ehe mit einander eingehen wollen. 
Die Verlobten bejahten diese Frage und der Standesbeamte 
sprach hierauf aus, 
daß sie kraft des Bürgerlichen Gesetzbuchs nunmehr rechtmäßig 
verbundene Eheleute seien. 
Der Dienstknecht Naumann erklärte, dass er das von seiner Ehefrau am 
23. Mai 1901 zu Breslau geborene Kind Eduard als das seinige anerkenne**). 
  
  
  
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben. 
Hermann Philipp Naumaunn. Amalie Naumann, geborene Schmidt. 
Wilhelm Grimm. Richard Schubert, 
............ .. .. 
    
———————————————————————————————————————————————————————————————— 
Der Standesbeamte. 
Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt 
Namslau am 29. März — — 10904— 
der Standesbeamte 
N. 
  
*) Es ist stets Stand oder Gewerbe der Zeugen anzugeben. 
**) Die Nummer der Eintragung im Geburtsregister ist, wenn bekannt, anzugeben.
	        
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