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Reichs-Gesetzblatt.
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erklärung des Schutzes über die Karolinen, Palau und
Marianen. S. 541. — Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse im Inselgebiete der
Karolinen, Palau und Marianen. S. 542.
(Nr. 2610.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erklärung des Schutzes über die Karolinen,
Palau und Marianen. Vom 18. Juli 1899.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, Koͤnig
von Preußen 2c.
thun kund und fügen hiermit zu wissen:
Nachdem durch den am 30. Juni 1899 zwischen Unserer Regierung und
der Königlich spanischen Regierung geschlossenen Vertrag die in diesem Vertrage
näher bezeichneten Inselgruppen der Karolinen, Palau und Marianen an
Deutschland abgetreten worden sind, nehmen Wir hiermit im Namen des Reichs
dieses Inselgebiet vom Zeitpunkte der Uebergabe an Unsere Behörden ab unter
Unseren Kaiserlichen Schutz.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Molde an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 18. Juli 1899.
(L. S.) Wilhelm.
Graf von Posadowsky.
Reichs- Gesetzbl. 19899. 89
Ausgegeben zu Berlin den 28. Juli 1899.