Inhaltsverzeichnis : Württembergische Geschichtsquellen. Dritter Band. (3)

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Beschwerden  gegen  Verfügungen,  durch  welche  ein  Rechtsmittel  zurückgewiesen
  wird,  könmen  nur  innerhalb  serhs  Wochen  bei  den  zur  definitiven  Entscheidung
  über  die  Zulässigkeit  des  Rechtsmittels  berufenen  Gerichten  der  höheren
Instanz  angebracht  werden.

§.  84.
#  Durch  die  Beschwerde  wird  die  Ausführung  der  angefochtenen  Berfügung
nicht  gehemmt,  es  sei  denn,  daß  das  zur  Entscheidung  berufene  höhere  Gericht
die  Hemmumg  noch  vor  der  Entscheidung  anordnet.

G.  85.

Beschwerden,  welche  die  Disziplin,  den  Geschäftsbetrieb  oder  Verzögerungen
betreffen,  sind  bei  der  vorgesetzten  Aufsichtsbehörde  anzubringen;  für  sie  ist  in
letzter  Instanz  der  Justizminister  zuständig.

Vierter  Abschunitt.
Besondere  Prozesse.

KC.  86.

In  Ebesachen  hat  es  hinsichtlich  des  Beweises  namentlich  durch  Geständniß
und  Kontumazial-Verfahren  bei  den  bestehenden  Vorschriften  sein  Bewenden.

.  S7.
In  Wechselsachen  kommen  folgende  Bestimmungen  zur  Anwendung:

1)  Wechselklagen  können  sowohl  bei  dem  Gerichte  des  Zahlungsortes,  als
bei  dem  Gerichte,  bei  welchein  der  Verklagte  seinen  versönlichen  Gerichtsstand
  hat,  erhoben  werden.  Wenn  mehrere  Wechselschuldner  zusammen
belangt  werden,  so  ist  außer  dem  Gerichte  des  Zablungsortes  jedes  Gericht
  kompetent,  welchem  Einer  der  Beklagten  versönlich  unterworfen  ist.
Bei  dem  Gerichte,  bei  welchem  hiernach  eine  Wechselklage  anhängig  gemacht
  ist,  mussen  sich  demnächst  alle  Wechselverpflichteten  einlassen,
welche  von  einer  Partei  nach  gehörig  geschehener  Streitverkündigung  belangt
  werden.

2)  Auf  Einwendungen,  welche  der  Verklagte  erhebt,  ist,  soweit  es  eines
Beweises  derselben  bedarf,  auch  wenn  sie  an  sich  zulassig  sind,  nur  dann
Rücksicht  zu  nehmen,  wenn  dieselben  durch  Urkunden,  Eideszuschiebung
oder  Aussagen  solcher  Zeugen,  die  sogleich  zur  Stelle  gebracht  sind,  dargethan
  werden.

Auswärtige  Zeugenverhöre,  wenngleich  sie  im  Termine  beigebracht
werden,  gelten  nur  soweit,  als  fsie  mit  Zuziehung  des  Gegentheils  oder
eines  von  ihm  dazu  bestellten  Bevollmächtigten  aufgenommen  sind.

Nr.  C00.)  Ein-