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() Gebrauchte eisen- oder manganhaltige Gasreinigungs-
masse wird — sofern sie nicht in dichte Blechbehälter verpackt zur
Aufgabe gelangt — nur in eisernen Wagen zur Beförderung über-
nommen. Falls diese Wagen nicht mit festschliessenden eisernen Deckeln
versehen sind, ist die Ladung mit Wagendecken, welche so präparirt
sind, dass sie durch direkte Berührung mit Flammen nicht entzündet
werden, vollständig einzudecken. Der Absender und der Empfüänger hat
das Auf- beziehungsweise Abladen selbst zu besorgen. Auch hat der
Absender auf Verlangen der Bahnverwaltung die Wagendecken selbst
zu beschaffen.
(s) Unter gleichen Bedingungen, wie rohes unkrystallisirtes Schwetel-
natrium, werden Natronkokes (ein bei der Bereitung der Theeröle
erhaltenes Nebenprodukt) zur Beförderung übernommen.
VIII.
Celloidin, ein durch unvollständiges Verdunsten des im Kollodium
enthaltenen Alkohols hergestelltes, seifenartig aussehendes, im Wesent-
lichen aus Kollodiumwolle bestehendes Präparat, wird nur zur Beförderung
angenommen, wenn die einzelnen Celloidinplatten So verpackt sind, dass
das Vertrocknen derselben vollständig verhindert wird.
VIIIa.
() Schweleläther wird nur betfördert
entweder
1. in dichten Gefüssen aus starkem, gehörig vernietetem oder ge-
schweisstem Eisenbleche mit höchstens 500 Kilogramm Inhalt,
oder
2. in vollkommen dicht verschlossenen Gefässen aus Metall oder
Glas von höchstens 60 Kilogramm Bruttogewicht, deren Ver-
Dackung nachstehenden Vorsechriften entspricht:
àa) Werden mehrere Gefüsse in einem Frachtstücke vereinigt,
#§0 müssen sie in starke Holzkisten mit Stroh, Heu, Kleie,
Sägemehl, Infusorienerde oder anderen lockeren Substanzen
lest verpackt sein.
D) Bei Einzelverpackung ist die Versendung der Gefässe in
soliden, mit einer gut belestigten Schutzdecke sowie mit
Handhaben versehenen und mit hinreichendem Verpackungs-
material eingefütterten Körben oder Kübeln zulässig; die
Schutzdecke muss, falls sie aus Stroh, Rohr, Schilf oder
ähnlichem Materiale besteht, mit Lehm- oder Kalkmilch
Oder ähnlichem Stoffe unter Zusatz von Wasserglas ge-
tränkt sein.