Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

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() Gebrauchte eisen- oder manganhaltige Gasreinigungs- 
masse wird — sofern sie nicht in dichte Blechbehälter verpackt zur 
Aufgabe gelangt — nur in eisernen Wagen zur Beförderung über- 
nommen. Falls diese Wagen nicht mit festschliessenden eisernen Deckeln 
versehen sind, ist die Ladung mit Wagendecken, welche so präparirt 
sind, dass sie durch direkte Berührung mit Flammen nicht entzündet 
werden, vollständig einzudecken. Der Absender und der Empfüänger hat 
das Auf- beziehungsweise Abladen selbst zu besorgen. Auch hat der 
Absender auf Verlangen der Bahnverwaltung die Wagendecken selbst 
zu beschaffen. 
(s) Unter gleichen Bedingungen, wie rohes unkrystallisirtes Schwetel- 
natrium, werden Natronkokes (ein bei der Bereitung der Theeröle 
erhaltenes Nebenprodukt) zur Beförderung übernommen. 
VIII. 
Celloidin, ein durch unvollständiges Verdunsten des im Kollodium 
enthaltenen Alkohols hergestelltes, seifenartig aussehendes, im Wesent- 
lichen aus Kollodiumwolle bestehendes Präparat, wird nur zur Beförderung 
angenommen, wenn die einzelnen Celloidinplatten So verpackt sind, dass 
das Vertrocknen derselben vollständig verhindert wird. 
VIIIa. 
() Schweleläther wird nur betfördert 
entweder 
1. in dichten Gefüssen aus starkem, gehörig vernietetem oder ge- 
schweisstem Eisenbleche mit höchstens 500 Kilogramm Inhalt, 
oder 
2. in vollkommen dicht verschlossenen Gefässen aus Metall oder 
Glas von höchstens 60 Kilogramm Bruttogewicht, deren Ver- 
Dackung nachstehenden Vorsechriften entspricht: 
àa) Werden mehrere Gefüsse in einem Frachtstücke vereinigt, 
#§0 müssen sie in starke Holzkisten mit Stroh, Heu, Kleie, 
Sägemehl, Infusorienerde oder anderen lockeren Substanzen 
lest verpackt sein. 
D) Bei Einzelverpackung ist die Versendung der Gefässe in 
soliden, mit einer gut belestigten Schutzdecke sowie mit 
Handhaben versehenen und mit hinreichendem Verpackungs- 
material eingefütterten Körben oder Kübeln zulässig; die 
Schutzdecke muss, falls sie aus Stroh, Rohr, Schilf oder 
ähnlichem Materiale besteht, mit Lehm- oder Kalkmilch 
Oder ähnlichem Stoffe unter Zusatz von Wasserglas ge- 
tränkt sein.
	        
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