Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

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(Nr. 2639.) Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen 
Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 28. De— 
zember 1899. 
D. Reichstag hat in der Sitzung vom 5. d. M. beschlossen, dem Beschlusse des 
Bundesraths (Bekanntmachung vom 31. Oktober 1899, Reichs-Gesetzbl. S. 664), 
nach welchem die Anlagen zur Herstellung von Lündschnüren und von 
elektrischen Zündern in das Verzeichniß der einer besonderen Genehmigung 
bedürfenden gewerblichen Anlagen aufzunehmen sind G. 16 der Gewerbe- 
ordnung), 
die Zustimmung zu ertheilen. 
Berlin, den 28. Dezember 1899. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Graf von Posadowsky. 
  
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
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