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b. Beschaffenheit der Linsen und Erzeugung des farbigen Lichtes.
Die Linsen der Seitenlaternen selbst sollen nicht gefärbt sein. Lur
Erzielung des vorgeschriebenen grünen und rothen Lichtes sollen vielmehr aus-
schließlich gefärbte Vorsteckgläser benutzt werden, wobei es sich zur Vermeidung
von Irrthümern empfiehlt, die Einrichtung so zu treffen, daß jedes Vorsteckglas
nur in die zugehörige Laterne eingesetzt werden kann. Die Färbung der Gläser
darf nicht zu dunkel sein. Für „roth“ ist entweder eine Kupferfärbung oder
Goldrubin, für „grün“ aber hellblau-grün, nicht gelb-grün oder gras-grün
zu nehmen.
S. 3.
Beschaffenheit des TLichtes.
a. Breite des Dochtes.
Die Breite der Lichtquelle darf quer zur Kielrichtung gemessen 50 Milli-
meter nicht übersteigen. Die Verwendung von Rundbrennern wird empfohlen.
b. Stärke des Lichtes.
Bei Verwendung von elektrischem Lichte darf die Lichtstärke nicht weniger
als 25 und nicht mehr als 32 Normalkerzen (nominell) betragen.
c. Stellung der Lichtquelle zur Laterne.
Die Mitte der Flamme muß mit dem Mittelpunkte desjenigen Kreisbogens
zusammenfallen, welcher durch einen in halber Höhe des Mittelelements der Linse
gelegten horizontalen Querschnitt gebildet wird. Bei elektrischem Glühlichte muß
die Mittelachse der Birne in der Mittelachse der Linse stehen. Bei Anwendung
von Flachbrennern sowie von elektrischem Glühlichte muß der Docht oder die
Ebene des Glühfadens parallel zur Sehne der Linse stehen.
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Keflektoren.
Bei Anwendung von farblosen, richtig konstruirten und geschliffenen Linsen
und farbigen Vorsteckgläsern sind Reflektoren zur Erlangung der nöthigen Sicht-
weite nicht erforderlich.
Bei elektrischem Lichte dürfen Reflektoren niemals verwendet werden.
Wenn bei Petroleumlampen Reflektoren benutzt werden, so ist das Folgende
zu beachten:
a) Die Reflektoren müssen innen versilbert und gut polirt sein.
b) Die inneren Flächen müssen Kugelsegmente bilden.
Die Flamme muß im Mittelpunkte der Kugeloberfläche, von
welcher die Fläche des Reflektors ein Theil ist, stehen.