Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

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Wo  das  gedachte  Gesetz  von  der  Staatsschuldenzahlungskasse  spricht,  tritt  bei  diesen
Schuldverschreibungen  die  Ablösungskasse,  welche  vieselben  ausgestellt  hat,  an  deren  Stelle.
Unsere  Ministerien  der  Justiz,  des  Innern  und  der  Finanzen  sind  mit  dem  Vollzug
dieses  Gesetzes  beauftragt.
Gegeben,  Stuttgart  den  22.  April  1855.

Wilhelm.

Der  Justiz-Minister:

Plessen.
Der  Minister  des  Innern:

Linden.

Der  Finanz-Minister:
Knapp.  Auf  Befebl  des  Königs,

der  Chef  des  Geheimen-Cabinets:
Maucler.

II.  Verfügungen  der  Departements.
Des  Departements  des  Innern.
Des  Ministeriums  des  Innern.

Verfügung,  betreffend  die  Ablieferung  von  Leichnamen  an  die  anatomischen  Anstalten.

Auf  den  Grund  von  Klagen,  welche  über  die  Befsrderung  von  Leichnamen  an  die
anatomischen  Anstalten  in  schlecht  verwahrten,  dem  Anblick  des  Publikums  nicht  entzogenen,
Kisten,  erhoben  worden  sind,  werden  die  Oberämter  angewiesen,  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß
derartige  Leichname  nur  in  wohlgefügten  verschlossenen  Kisten,  welche  dem  Anblick  des  Publikums
  durch  eine  Bedeckung  mit  Stroh  oder  auf  andere  Weise  gehörig  entzogen  sind,  befördert
  werden,  und  gegen  etwaige  Uebertretungen  dieser  Vorschrift  nachdrücklich  einzuschreiten.

Stuttgart  den  18.  April  1855.
Linden.

Am  24.  April  ist  das  Register  der  Straferkenntnisse  vom  Jahr  1854  ausgegeben  worden.

 

Gedruckt  bei  G.  Hassel  hrink.