Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1839. (30)

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W.e  Erkldrung  wird,  nachdem  sie  gegen  eine  übereinstimmende  Erkldrung
  der  Fürstlich  Schaumburg-Lippeschen  Regierung  vom  3.  d.  M.  ausgewechselt
  worden  ist,  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Berlin,  den  30.  Mai  1839.

Der  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten.
Frh.  v.  Werther.