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W.e Erkldrung wird, nachdem sie gegen eine übereinstimmende Erkldrung
der Fürstlich Schaumburg-Lippeschen Regierung vom 3. d. M. ausgewechselt
worden ist, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 30. Mai 1839.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
Frh. v. Werther.