9.. Erstes Halbjahr. 19.. Zweites Halbjahr.
Der Inhaber dieses Scheines empfängt
gegen Rückgabe desselben
am 1. Juli 19..
auf die für das Jahr . . .. festzu-
setzende Dividende des Reichsbank-=
antheils als erste halb-
jährige Abschlagszahlung
Sweiundfünfzig Mark fünßig Pfennig
bei der Reichsbank-Hauptkasse und
sämmtlichen Reichsbankhauptstellen
und Baulstellen.
Berlin, den ten 19.
Reichsbank-Direktorium.
(I. S.)
Archivar: Buchführer:
Der Inhaber dieses Scheines empfängt f5 n.
gegen Rückgabe desselben
am 2. Januar 19.
auf die für das Jahr festu-
setzende Dividende des Reichsbank.
antheils als zweite halb-
jährige Abschlagszahlung
Zweiundfünfzig Klark fünfzig Pfennig
bei der Reichsbank-Hauptkasse und
sämmtlichen Reichsbankhauptstellen
und Bankstellen.
Berlin, den ten .
Recchsbank-Dcrcttormm.
(t«.s.)
Archivar: Buchführer:
(§. 24 des Bankgesetzes).
stände verjähren binnen vier Jahren, vom Tage
(§. 24 des Bankgesetzes).
eit an gerechnet, zum Vortheile der Bank
illigk
J
V
ihrer Fälligkeit an gerechnet, zum Vortheile der Bank
ihrer
Dividenden-Rückstände verjähren binnen vier Jahren, vom 3
ividenden- Rück
I
19. 19..
Tage
Dividenden-Rückstände verjähren binnen vier Jahren, vom
Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen Rückgabe desselben auf die für
das Jahr 19.. festgesetzte Dividende des Bankantheils
Rdiie Restzahlung
bei der Reichsbank-Hauptkasse und bei sämmtlichen Reichsbankhauptstellen und
Bankstellen.
Der Betrag derselben sowie die Zeit der Zahlung werden von dem
Reichskanzler öffentlich bekannt gemacht (Bankgesetz §§. 24, 32 a, Statut
§§. 15, 21, 30).
Berlin, den ten 19.
¾l
(6. 24 des Bankgesetzes).
Reichsbank-Direktorium.
ihrer Fälligkeit an gerechnet, zum Vortheile der Bank
W. . ..........
Archivar: Buchführer: