Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

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das Reichs-Gesetzblatt bekannt zu machen. Hierbei sind den Verweisungen auf 
die Vorschriften der Civilprozeßordnung und der Gewerbeordnung diese Gesetze 
in ihrer gegenwärtigen Fassung zu Grunde zu legen. 
Soweit in anderen Gesetzen auf Vorschriften des Gesetzes, betreffend die 
Gewerbegerichte, vom 29. Juli 1890 verwiesen ist, treten die entsprechenden Vor- 
schriften des vom Reichskanzler bekannt gemachten Tertes an ihre Stelle. 
Artikel 4. 
Die Vorschriften der Artikel 1 und 2 treten am 1. Januar 1902 in Kraft. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben an Bord Meiner Nacht „Hobenzollern“, Travemünde, den 
30. Juni 1901. 
(L. S.) Wilhelm. 
Graf von Bülow. 
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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