Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

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XIII. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 
Das Ministerium. 
Die Handelskammer für das Herzogthum Sachsen-Altenburg. 
XIV. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. 
Das Staatsministerium. 
XV. Herzogthum Anhalt. 
Das Staatsministerium. 
Das Konsistorium. 
Die Regierung, Abtheilung des Innern. 
Die Regierung, Abtheilung für das Schulwesert. 
Die Finanzdirektion. 
Die Staatsschuldenverwaltung. 
Die Landarmendirektion. 
Die Landes-Waisenfondsverwaltung. 
Die Hofkammer. 
Die Herzogliche Zolldirektion in Magdeburg. 
Die Handelskammer für das Herzogthum Anhalt in Dessau. 
XVI. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Das Ministerium und dessen Abtheilungen: für die Finanzen, für Kirchen- 
und Schulensachen, für die Justiz und für das Innere. 
Die Landrathsämter. 
Die Kirchen= und Schuleninspektionen. 
XVII. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. 
Das Ministerium (Gesammtministerium). 
Das Ministerium, Erste Abtheilung (Departement für Hof-, Militär= und 
auswärtige Angelegenheiten). 
Das Ministerium, Abtheilung des Innern (Departement für die innere 
Verwaltung). 
Das Ministerium, Finanzabtheilung. 
Das Ministerium, Abtheilung für Kirchen= und Schulsachen. 
Der Kirchenrath für rein geistliche und kirchliche Angelegenheiten. 
Das Ministerium, Justizabtheilung (Departement für die Justiz mit Ein- 
schluß der im Gebiete derselben vorkommenden Gnadensachen). 
Die Handelskammer in Annstadt. 
XVIII. Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont. 
Der Landesdirektor. 
Die Kreisamtmänner. 
Das Konsistorium zu Arolsen.
	        
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