Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

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(Nr. 2817.) Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den 
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 21. November 1901. 
Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das internationale Uebereinkommen 
über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (VII. Ausgabe 1901, Reichs- 
Gesetzbl. von 1901 S. 17) ist unter „Deutschland. A. II.““ wie folgt ab- 
geändert worden: 
1. Die unter Nr. 30 aufgeführte Flensburg—Kappelner Eisenbahn ist in 
Folge ihrer Umwandlung in ein Unternehmen von lediglich örtlicher 
Bedeutung (Kleinbahn) gestrichen. 
2. In Nr. 94 ist nachgetragen: 
c) Grenßen —Ebeleben—Keulaer Eisenbahn. 
Die bisherigen Buchstaben c bis e sind in d bis f abgeändert. 
3. Hinter Nr. 98 ist eingeschaltet: 
98a. Die von der Direktion der Württembergischen Eisenbahn- 
gesellschaft betriebenen Nebenbahnen: 
a) Ebingen—Onstmettingen, 
b) Nürtingen—Neuffen. 
Die bisherige Nr. 71: Nürtingen—Neuffener Eisenbahn ist ge- 
strichen. 
Berlin, den 21. November 1901. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Schulz. 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
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