— 416 —
—
772
773
774
775
776
777
778
B. Silber.
Feinsilber, roh oder gegossen, gehämmert oder gewalzt, in Stangen oder
Blech; legirtes Silber, roh oder gegossen; Silbermünrzken
Legirtes Silber, gehämmert oder gewalzt, auch in Form von Blech;
legirtes oder unlegirtes Silber, vergoldet oder auf mechanischem Wege
mit Gold belegt .. . .. .. .. . ... .«............. «..............
Draht, auch legirt:
rnddd ...
geplättet oder geformt (faconnirt) .. .. .. . . .... . . .. .. .. . . . ...
vergoldet oder auf mechanischem Wege mit Gold belegt. . . . .. .. .
Silbergespinnst (auch aus vergoldetem oder auf mechanischem Wege mit
Gold belegtem Silberdrahte), sowie Tressenwaaren (esätze, Bänder,
Kordeln, Litzen, Schnüre), Gewebe und Knopfmacherwaaren (auch
mit Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder) aus Silbergespinnst ohne
Beimischung von anderen Gespinnsten, wenn der Kern besteht:
ganz oder theilweise aus Seide, künstlicher Seide oder Floretseide
aus anderen Spinnstosfen:
Waaren ganz oder theilweise aus Silber, anderweit nicht genannt, auch
vergoldet oder auf mechanischem Wege mit Gold belegt, soweit sie
nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze
fallen; Blattsilber (echter Silberschaum) ...... ... . . . . . . . .. . . ...
Siebzehnter Abschnitt.
Anedle Metalle und Waaren daraus.
A. Eisen und Eisenlegirungen.
Roheisen und nicht schmiedbare Eisenlegirugeen . ...
(778/9) Röhren einschließlich der Röhrenformstücke, aus nicht schmied-
barem Guß:
von mehr als 7 Millimeter Wandstärke:
roh.................................................
bearbeitet.............................................
Zollsatz
fürlDoppecs
zentner
Mart.
frei
100
100
200
250
800
250
600
4,50