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Aluminiumgespinnst, sowie Tressenwaaren (Besätze, Bänder, Kordeln,
Litzen, Schnüre), Gewebe und Knopfmacherwaaren (auch mit Einlagen
von Holz, Bein, Horn, Leder) aus Aluminiumgespinnst ohne Bei-
mischung von anderen Gespinnsten, wenn der Kern besteht:
ganz oder theilweise aus Seide, künstlicher Seide oder Floretseide
aus anderen Spinnstosffen:
Waaren aus Aluminium, nicht unter Nr. 848 fallend, auch in Verbin-
dung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht zu den fein gearbeiteten
Schmuckgegenständen u. s. w. der Nr. 887 gehören oder durch die
Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen; Blatt-
aluminium
Anmerkung zu B. Dem Aluminium gleich behandelt werden nur die
aluminiumähnlichen Legirungen von Aluminium mit anderen unedlen Metallen.
C. Blei und Bleilegirungen.
Blei, roh (in Blöcken, Mulden oder dergleichen . ..
Blei, gewalzt (Blech), auch gerollt (Rollblei), roh, abgeschliffen, gefirnißt,
lackirt, polirt oder mit anderen unedlen Metallen oder Legirungen
unedler Metalle überzogen; Fensterblei
Druckplatten, gestochen oder geätzt, auch verkupfert, verstählt oder in
Berbindung mit unlackirtem, unpolirtem Holze, Eisen, Zink oder Zinn)
Stereotypplatten, Abklatsche und Buchdruckerschriften
Bleiwaaren, nicht unter Nr. 853 fallend:
grobe, auch in Verbindung mit unlackirtem, unpolirtem Holze, Eisen,
Zink oder iin.
feine, insbesondere alle bemalten,) bronzirten, lackirten, mit anderen
unedlen Metallen oder Legirungen unedler Metalle überzogenen;
Bleiwaaren in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht
vorstehend genannt sind oder durch die Verbindung mit anderen
Stoffen unter höhere Lollsätze fallen, auch nicht zu den fein ge-
arbeiteten Schmuckgegenständen u. s. w. der Nr. 887 gehören;
Blattblei, auch verzinnt oder mit Zinn plattirt
Lollsatz
für 1 Doppel-
zentner
Mark.
60
frei
24