Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

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848 
849 
852 
853 
854 
  
Aluminiumgespinnst, sowie Tressenwaaren (Besätze, Bänder, Kordeln, 
Litzen, Schnüre), Gewebe und Knopfmacherwaaren (auch mit Einlagen 
von Holz, Bein, Horn, Leder) aus Aluminiumgespinnst ohne Bei- 
mischung von anderen Gespinnsten, wenn der Kern besteht: 
ganz oder theilweise aus Seide, künstlicher Seide oder Floretseide 
aus anderen Spinnstosffen: 
Waaren aus Aluminium, nicht unter Nr. 848 fallend, auch in Verbin- 
dung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht zu den fein gearbeiteten 
Schmuckgegenständen u. s. w. der Nr. 887 gehören oder durch die 
Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen; Blatt- 
aluminium 
Anmerkung zu B. Dem Aluminium gleich behandelt werden nur die 
aluminiumähnlichen Legirungen von Aluminium mit anderen unedlen Metallen. 
C. Blei und Bleilegirungen. 
Blei, roh (in Blöcken, Mulden oder dergleichen . .. 
Blei, gewalzt (Blech), auch gerollt (Rollblei), roh, abgeschliffen, gefirnißt, 
lackirt, polirt oder mit anderen unedlen Metallen oder Legirungen 
unedler Metalle überzogen; Fensterblei 
Druckplatten, gestochen oder geätzt, auch verkupfert, verstählt oder in 
Berbindung mit unlackirtem, unpolirtem Holze, Eisen, Zink oder Zinn) 
Stereotypplatten, Abklatsche und Buchdruckerschriften 
Bleiwaaren, nicht unter Nr. 853 fallend: 
grobe, auch in Verbindung mit unlackirtem, unpolirtem Holze, Eisen, 
Zink oder iin. 
feine, insbesondere alle bemalten,) bronzirten, lackirten, mit anderen 
unedlen Metallen oder Legirungen unedler Metalle überzogenen; 
Bleiwaaren in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht 
vorstehend genannt sind oder durch die Verbindung mit anderen 
Stoffen unter höhere Lollsätze fallen, auch nicht zu den fein ge- 
arbeiteten Schmuckgegenständen u. s. w. der Nr. 887 gehören; 
Blattblei, auch verzinnt oder mit Zinn plattirt 
  
Lollsatz 
für 1 Doppel- 
zentner 
Mark. 
60 
frei 
24
	        
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