Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

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868 
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870 
  
soweit sie nicht vorstehend genannt sind oder durch die Verbindung 
mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen, auch nicht zu den 
fein gearbeiteten Schmuckgegenständen u. s. w. der Nr. 887 ge— 
hören; Blattzinn (Stanniol), auch gefärbt oder mit unechtem 
Blattgolde belgtttttttt . . . . . . . . . ... 
Anmerkung zu E. Britanniametall (Legirung von Zinn und Antimon 
mit geringen Zusätzen von Zink, Kupfer, Nickel oder Wismuth) und Waaren 
daraus werden wie Zinn und Iinnwaaren behandelt. 
F. Nickel und Nickellegirungen. 
Nickelmetall (Nickel), roh (in Barren oder Stücken, auch gegossen in 
Form von Platten oder Rosten, die nur zur Verwendung bei 
Vernickelungen auf elektrolytischem Wege geeignet sind), Nickelmünzen 
Nickel, geschmiedet oder gewalzt, in Stangen oder Blech; Formgußstücke 
und Schmiedestücke in unbearbeitetem Zustade. 
Draht: 
1 Millimeter oder darüber stark .. . . . . . . . . . . . ... . . . .. . . . ... 
weniger als 1 Millimeter stark..... ... .. .. . . .. . . . . . . . . . ... 
Röhren, Hülsen, Näpfchen .. .. . . . . . . . .. . . . .. . . .. . . . . . . . . . . ... 
Waaren aus Nickel, vorstehend nicht genannt, auch in Verbindung mit 
anderen Stoffen, soweit sie nicht zu den fein gearbeiteten Schmuck— 
gegenständen u. s. w. der Nr. 887 gehören oder durch die Verbindung 
mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen; Blattnickel 
Anmerkung zu F. Dem Rickel gleich behandelt werden nur die nickel- 
ähnlichen Legirungen aus Nickel mit anderen unedlen Metallen. 
G. Kupfer und Kupferlegirungen. 
Kupfer, roh (in Scheiben oder sogenannten Rosetten, Blöcken /Hart- 
stücken!), Barren oder Platten, in Pulverform u. s. w.)) Kupfermünzen; 
Kupferlegirungen,roh»................................... 
Stangen, Bleche, Schalen und andere Formstücke, geschmiedet oder ge— 
walzt. .................................................. 
  
Zollsatz 
für 1 Doppel- 
zentner 
Mark. 
24 
frei 
12 
12 
15 
30 
60 
frei 
12
	        
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