Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1903. (37)

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c) bei Aachen bis Aachen) 
d) bei Dalheim bis Dalheim?), 
e) bei Gronau bis Gronaul). 
129. Die von der Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisen- 
bahnen betriebene und von der Holländischen Eisenbahngesellschaft mit- 
betriebene Strecke von der niederländisch-deutschen Grenze bei Elten bis 
Emmerich. 
130. Die von der Holländischen Eisenbahngesellschaft betriebene und von der 
Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen mit- 
betriebene Strecke von der niederländisch-deutschen Grenze bei Gildehaus 
bis Salzbergen. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von deutschen Verwaltungen 
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Osterreich, Ziffer 26 bis und mit 48. 
Dänemark, Ziffer 3. 
Frankreich, Ziffer 19, 20, 21, 22, 23, 24. 
Luxemburg, Ziffer 2, 3. 
Niederlande, Ziffer 6, 7, 8, 9, 10, 11. 
Rußland, Ziffer 31, 32, 33, 34, 35, 36. 
Schweiz, Ziffer 20, 21, 22, 23, 24, 25. 
  
Österreich und Ungarn. 
I. Im Reichsrate vertretene Königreiche und Länder (einschließlich 
Lichtenstein). 
A. Sämtliche Linien, welche durch die nachbenannten Babnver= 
waltungen und Gesellschaften mit dem Sitze in cssterreich oder in 
Angarn betrieben werden. 
1. K. K. Osterreichische Staatsbahnen, mit Einschluß der auf Fürstlich 
Liechtensteinschem Gebiete gelegenen Strecke der Linie Feldkirch-Buchs; — 
dagegen mit Ausschluß: » 
a) folgender dalmatinischen Linien der K. K. Osterreichischen Staatsbahnen: 
a) Spalato—Siveric—Knin, 
ß) Perkovic-Slivno—Sebenico; 
  
1) Die Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen besorgt nur 
den Zugdienst in beiden Richtungen. 
2) Auf dieser Strecke besorgt die Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staats- 
eisenbahnen nur den Jugdienst in der Richtung von den Niederlanden nach Deutschland 
und umgekehrt, die preußische Staatseisenbahn auf der niederländischen Strecke bei Dalheim 
bis Vlodrop (Liste: Niederlande B 11) in der Richtung von Dalbeim nach den Niederlanden.
	        
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