Metadata : Die Wappen der Großherzogthümer Mecklenburg, ihrer Städte und Flecken.

—  55  0—
50.  Rehna.
(Berrschaft  Mecklenburg.)

Wappen.
In  gold  der  schwarze  Mecklenburgische  Stierkopf.

Siegel.
1.  O  Dm:  26  mm.  Gekrönter  Stierkopf  mit  großem  Nasenring  (ohne  Halsfell).  Umschrift  innerhalb  eines

Rankenkreises
.  STADT  RENA

Ende  des  17.  Jahrhunderts.
1  2.  O  Dm:  22  mm,  mit  Bild  wie  ad  1.  Umschrift
X  REHNAISCHES  KLEINES  STADTSIEGEL  1779
3.  Ein  dem  ad  2  beschriebenen  ganz  gleichendes  Siegel;  nur  der  Stierkopf  ist  etwas  breiter  gehalten.
1  4.  O  Dm:  27/24  mm.  Gekrönter  Stierkopf  mit  Halsfell  und  Masenring;  Umschrift  ebenso  wie  ad  2.
1  5.  O  Dm:  58/50  mm.  Gekrönter  Stierkopf  mit  Halsfell  und  Masenring;  Uberschrift
STADT  REHNA
6.  O  Dm:  25/10  mm.  Zild  und  Umschrift  wie  ad  5.
7.  O  Farbestempel,  Dm:  26  mm.  Gekrönter  Stierkopf  mit  Halsfell,  anscheinend  ohne  TMasenring.  Umschrift
STADT  REHNA  M  4
8.  O  Dapieroblate,  Dm:  26  mm.  Gekrönter  Stierkopf  mit  Masenring  und  Halsfell.  Uberschrift  auf  einem
Schriftbande
STADT  REHNA
t  9.  O  Hapieroblate,  Dm:  24  mm.  Bild  und  Überschrift  wie  ad  8.

Als  in  den  Jahren  1256/57  zu  Rehna  —  im  Lande  Gadebusch  —  ein  Benediktiner-Monnenkloster  gesliftet
wurde,  1)  war  der  Ort  noch  ein  Dorf.  Bereits  während  der  Ulosterzeit,  im  Jahre  1425,  wird  Rehna  „Stadt"
genannt;  sie  hatte  schon  damals  einen  „Rath“  und  „Bürger“,  wenn  auch  daneben  noch  Zauern.))  Stadtprivilegien
erwarb  der  Ort  aber  nicht,  sondern  er  blieb  Eigenthum  des  Klosters  und  nach.  dessen  Säkularisirung  (1555)  5)  „amtssässig“,
  d.  h.  unmittelbar  unter  landesherrlicher  Derwaltung  stehend.  Am  50.  Wai  1701  hörte  diese  Amtssässigkeit
auf;  die  Stadt  erhielt  eine  Stadtordnung  und  damit  ihr  erstes  Hrivilegium.

In  älterer  Seit  hatte  Rehna  höchst  wahrscheinlich  kein  eigenes  Siegel;  in  die  neueren,  vorstehend  beschriebenen,
ist  nur  ein  Stierkopf  gesetzt,  welcher  hier  —  dem  kleinen  landesherrlichen  Wappen  entsprechend  —  kein  anderer  als
der  Mecklenburgische  sein  kann.

i

31.  Ribnitz.

(Herrschaft  Rostock.)

Wappen.
In  blau  ein  aufsteigender  goldener  Greif.

)  M.  J.  B.  X.  180,  XV.  287;  M.  U.  B.  I.  dä55,  ari.  —  )  M.  J.  B.  M.  240,  TV.  289.  —  )  M.  J.  B.  XXII.  u#r.