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46. bei Oderberg bis Oderberg.
47. bei Goczalkowitz bis Dezieditz.
48. bei Neuberun bis Oswiecim.
III. Russischer Verwaltungen.
Die durch die Verwaltung der russischen Südwestbahnen in der
Richtung aus Rußland betriebenen Strecken von der russisch-
österreichischen Grenze:
49. bei Radziwilow bis Brody.
50. bei Woloczysk bis Podwoloczyska.
51. bis Osterreichisch Nowosielitza.
C. Babnstrecken, welche sich im Betriebe der bosnisch-herzego-
vinischen Staatsbahnen besinden.
52. Gravosa (Gruz)—Landesgrenze bei Uskoplje.
53. Landesgrenze bei Glavska—Landesgrenze bei Nagumangc.
54. Landesgrenze bei Igalo—Zelenika.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von österreichischen Ver-
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 101 bis und mit 115.
Italien, Ziffer 8.
Rußland, Ziffer 37, 38, 39, 40.
Schweiz, Ziffer 18, 19.
II. Ungarn.
Sämtliche Linien, welche durch die nachbenannten Bahn-
verwaltungen und Gesellschaften mit dem Sitze in Ungarn
oder in Österreich betrieben werden.
1. Königlich Ungarische Staatseisenbahnen und die im Betriebe derselben
stehenden Lokalbahnen und Linien anderer Bahnen, mit Ausnahme:
der schmalspurigen Linie Garam—Berzencze—Selmeczbänya,
der normalspurigen Lokalbahn Soroksär—Szt. Lörincz und
der schmalspurigen Lokalbahn im Taraczthal.
2. Südbahngesellschaft (auf ungarischem Gebiete betriebene Linien) und die
im Betriebe derselben stehenden Lokalbahnen.
3. Kaschau-Oderberger Bahn (auf ungarischem Gebiete betriebene Linien)
und die im Betriebe derselben stehenden Lokalbahnen und Linien anderer
Bahnen,) mit Ausnahme:
der schmalspurigen Strecke Gölniczbämha- Szomolnok der Lokalbahn
im Gölniczthal,
der normalspurigen Flügelbahn Tarpatak—Tätra—Lomnicz und
der Zahnradbahn Csorba-Csorbat.