Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1903. (37)

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B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb 
 
 
 
 
  
auswärtiger Verwaltungen befinden. 
I. Deutscher Verwaltungen. 
6. Die von den Großherzoglich Oldenburgischen Staatsbahnen betriebene 
Strecke von der deutsch-niederländischen Grenze bei Reuschanz bis Neuschanz. 
Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebenen Strecken 
von der deutsch-niederländischen Grenze: 
7. bei Borken bis Winterswyk. 
8.bei Bocholt bis Winterswyk. 
9. bei Straelen bis Venlo. 
10. bei Kaldenkirchen bis Venlo. 
11. bei Dalheim bis Blodrop. 
II. Belgischer Verwaltungen. 
12. Die von der Mecheln—Terneuzen-Eisenbahngesellschaft betriebene Strecke 
von der belgisch-niederländischen Grenze bei La Clinge bis Terneuzen. 
13. Die von der Gent—Terneuzen-Eisenbahngesellschaft betriebene Strecke 
von der belgisch= niederländischen Grenze bei Selzaete bis Terneuzen. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von niederländischen Ver- 
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Deutschland, Ziffer 126, 127, 128, 129, 130. 
Rußland. 
A. Vom Staate betriebene Bahnen und Bahnstrecken. 
1. Nicolaibahn (mit Zweigbahn nach dem Hafen und den Eisenbahnen von 
Nowotorschok und Kjew—Wjasma). 
2. St. Petersburg—Warschauer Eisenbahn. 
3. Baltische Eisenbahnen (mit Ausnahme der zweiten Sektion) und Pistow-Riga. 
4. Moskau-Brester Eisenbahn. 
5. Moskau—- Kursk, Moskau—Nijninomgorod und Muromer Eisenbahnen. 
6. Sysran—Wsjasma-Eisenbahn. 
7. Catherine-Eisenbahn. 
8. Riga—Orel-Eisenbahn (mit der Riga-Tuckumer Eisenbahn).              9. Libau--
	        
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