Die Landesregierungen können in einzelnen Fällen aus besonderen
Gründen die gleiche Kenntnis einer anderen Sprache für genügend
erklären.
2. Englische Sprache, soweit sie zum Verständnisse der Seekarten, des
Nautical Almanac und einfacher Segelanweisungen notwendig ist.
B. Mathematik.
* 1. Arithmetik.
a) Grundrechnungsarten mit gewöhnlichen Brüchen, Dezimaibrüchen und
Buchstaben.
b) Lehre der Potenzen, Wurzeln und Logarithmen.
c) Lösung von einfachen Gleichungen ersten Grades und Verhältnis-
gleichungen.
2. Planimetrie.
a) Einfachere Sätze über Winkel sowie über Kongruenz, Ahnlichkeit und
Gleichheit gradliniger Figuren.
b) Einfachere Sätze vom Kreise.
c) Einfachere Konstruktions= und Rechnungsaufgaben vermittels der Lehr-
sätze.
d) Berechnung des Inhalts von geradlinigen Figuren und von Kreisen
sowie von Schiffsquerschnitten nach der Simpsonschen Regel.
*3. Stereometrie.
a) Einfachere Sätze über die Lage von Linien und Ebenen im Raume,
über Kugeln und Kugelschnitte sowie über sphärische Winkel und Dreiecke.
b) Berechnung des Inhalts von Prismen, Zylindern und Fässern sowie
von Schiffsräumen nach der Simpsonschen Regel.
*4. Ebene Trigonometrie.
a) Trigonometrische Funktionen und deren einfachste Beziehungen zu ein-
ander.
b) Berechnung der Seiten und Winkel von Dreiecken.
5. Sphärische Trigonomektrie.
Die Sinusregel und die Grundgleichung.
6. Physik.
Allgemeine Eigenschaften der Naturkörper, einfachere Sätze aus der Mechanik
sowie aus der Lehre des Schalles, des Lichtes, der Wärme, der Elektrizität und
des Magnetismus.
Reichs-Gesetzbl. 1904. 4