101 —
Nummern
bes russischen
allgemeinen
Tarifs (vom
13./26. Januar
1903).
Bezeichnung der Waren.
Einheit.
Zollsatz
im
Rubeln. Kopeken.
(aus 158)
aus 160
161
Schmiedeeisen, Stahl, Kupfer, Kupferlegie-
rungen oder anderen in Nummer 143 ge-
nannten Metallen und Metallegierungen, in
Fassungen aus gewöhnlichen Stoffen; Echeren
und Pinzetten, mit glatten oder gezähnten
Schneiden; Messerklingen) Gabeln ohne Hefte,
fertig oder nichtt
Anmerkung zu Punkt 1. Messer und Gabeln
mit Heften aus gewöhnlichen Stoffen werden
nach Deesem Punkte mit 20 Rubeln 40 Kopeken
verzollt.
2. dieselben Gegenstände, vergoldet oder versilbert,
auch mit vergoldeter oder versilberter Fassung,
sowie in Fassungen aus plattiertem Silber,
Schildpatt, Perlmutter, natürlichem und
fossilem Elfenbein, oder wenn diese Stoffe,
Gold und Silber inbegriffen, als Verzierungen
an Fassungen aus gewöhnlichem Stoffe an-
gebracht sndddg
2. Strohhäckselmesser, Schaufeln, Spaten, Gabeln,
Harken, Erdhauen, Hacken, Kreuzhauen und
Pikel .... . ..
Anmerkung. Große Gabeln aller Art, wie
z. B. Gabeln zum Ausheben von Rüben, Mistgabeln
usw. werden nach dieser Nummer verzollt.
i dV
1. Feilen, Raspeln, auch Kluppen, Gewinde—
bohrer und Schraubenbacken
2. Werkzeug jeder Art — außer dem in
Punkt 1 dieser Nummer (161) genannten,
sowie dem unter Nummer 158 fallenden —
auch mit Teilen aus anderen gewöhnlichen
Stofen ..... ...
Pud
Pud
Pud
Pud
Pud
17“
20 40
60 —