Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

Reichs-Gesetzblatt. 
 Nr. 2.         
  
  
  
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. S. 3. — Bekanntmachung, betreffend 
Änderung des Militärtarifs für Eisenbahnen und der Militär-Transport-Ordnung. S. 4. 
  
(Nr. 3098.) Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. Vom 
12. Januar 1905. 
Durch Vereinbarung zwischen der Königlich Württembergischen und der Groß- 
herzoglich Badischen Regierung ist die württembergische Exklave Hohentwiel dem 
6. badischen Weinbaubezirke zugelegt worden. 
Die mit Bekanntmachung vom 3. Oktober v. J. — Reichs-Gesetzbl. 
S. 371 — veröffentlichte Übersicht der Weinbaubezirke ist daher abzuändern 
wie folgt: 
  
  
Bundesstaat Lfd. Name 
und Umfang des Weinbaubezirkes. des 
Verwaltungsbezirk. Nr. Weinbaubezirkes. 
V. Baden 6. Kreis Konstanz und die württem- 
bergische Exklave Hohentwiel. 
  
  
  
Berlin, den 12. Januar 1905. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
von Jonquières. 
  
Reichs-Gesetzbl. 1905. 2 
Ausgegeben zu Berlin den 7. Februar 1905.