Reichs-Gesetzblatt.
Nr. 2.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. S. 3. — Bekanntmachung, betreffend
Änderung des Militärtarifs für Eisenbahnen und der Militär-Transport-Ordnung. S. 4.
(Nr. 3098.) Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. Vom
12. Januar 1905.
Durch Vereinbarung zwischen der Königlich Württembergischen und der Groß-
herzoglich Badischen Regierung ist die württembergische Exklave Hohentwiel dem
6. badischen Weinbaubezirke zugelegt worden.
Die mit Bekanntmachung vom 3. Oktober v. J. — Reichs-Gesetzbl.
S. 371 — veröffentlichte Übersicht der Weinbaubezirke ist daher abzuändern
wie folgt:
Bundesstaat Lfd. Name
und Umfang des Weinbaubezirkes. des
Verwaltungsbezirk. Nr. Weinbaubezirkes.
V. Baden 6. Kreis Konstanz und die württem-
bergische Exklave Hohentwiel.
Berlin, den 12. Januar 1905.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
von Jonquières.
Reichs-Gesetzbl. 1905. 2
Ausgegeben zu Berlin den 7. Februar 1905.