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Nummern
des russischen
allgemeinen
Tarifs (vom
13./26. Januar
1903).
Bezeichnung der Waren.
Einheit.
Zollsatz
in
Rubeln. Kopeken.
aus 209
Wäsche und Kleider in fertigem oder in halbfertigem
Zustande:
1. Wäsche aller Art aus baumwollenen, leinenen
oder wollenen Geweben, gezeichnet, aber ohne
andere Verzierungen und Ausputz. . . .
Wäsche jeder Art (außer seidener und halb-
seidener, die nach Punkt 6 dieser Nummer (209)
verzollt wird), mit Ausputz von Spitzen,
Einsätzen und dergleichen, auch mit Stickerei
3. Männerkleider, auch mit Ausputz:
à) aus Baumwollen-, Leinen= oder Hanf-
geweben
b) aus Wollengeweben
Frauen- und Kinderkleider und andere nicht
besonders genannte Bekleidungsgegenstände
aus Geweben aller Art, außer seidenen oder
halbseidenen:
à) fertige, ohne den unter lit. b dieses
Punktes genannten Ausputz .... . ...
b) mit Ausputz aus Bändern, Sammet,
Pelzwerk, Spitzen, Stickerei, dessen Menge
nicht die des Kleiderstoffs selbst übertrifft
. dieselben Kleider aus zwei und mehr Geweben
— von denen eines aus Seide oder Halbseide
besteht und an Menge das andere Gewebe
nicht übertrifft —, auch mit Ausputz
nicht besonders genannte Kleider jeder Art und
andere Bekleidungsgegenstände (für Männer,
Frauen und Kinder) aus Sammet, Halb-
Pfund
Pfund
Pfund
Pfund
Pfund
Pfund
Pfund
20“
2 70
3 60
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