350
Nummer
Zollsatz für 1
des deutschen Benennung der Gegenstände Doppelzentner
allgemeinen Tarifes Mark
770 Legiertes Gold, gehämmert oder gewalzt, auch in Form von Blech oder
Draht............................................... 75
(aus 783/836) Eisen und Eisenlegierungen:
Anmerkung zu Nr. 783 des allgemeinen Tarifes. Hähne,
Ventile, Schieber, Wasserpfosten und ähnliche Ausrüstungsstücke für
Rohrleitungen werden nach dieser Nummer verzollt, wenn sie in den
wesentlichen Bestandteilen aus Gußeisen bestehen.
aus 799 Rackeln (Farbabstreicher für Walzendruckmaschinen) aus schmiedbarem
Eisen. 10
aus
801/802 Dampfkessel aus schmiedbarem Eisen, sowie zusammengesetzte Teile von
solchen, auch mit Ausrüstung (Armatur) versehen, zur Verwendung
beim Schiffsbau....................................... frei
aus 812 Feilen, nicht mehr als 16 Centimeter lang . . ... 28
Feilen, mehr als 16, jedoch nicht mehr als 35 Centimeter lang 20
aus 813 Bohrer, anderweit im allgemeinen Tarif nicht genannt; Gewinde-
schneidzeuge.......................................... 15
aus 814 Reibahlen, Spiralbohrer, Fräser. .. . . . . . . . . . ...... . .. .. . . . 28
817 Kratzenbeschläge .. ...... .. ... 40
819 Webschäfte, Weberlitzen, Weberlitzenringe (Maillons), Weberblätter und
Weberblätterzähne (Riete und Rietstäbe), Schützen, Spulen aller Art
und ähnliche Ausrüstungsgegenstände für Spinn- und Webmaschinen 12
Anmerkung. Der Zollsatz von 12 Mark findet auch auf ver-
nickelte Gegenstände der Nr. 819 Anwendung.
aus 825 Schrauben von nicht mehr als 13 Millimeter Stiftstärke. 8
aus 836 Feine Messer und feine Scheren, bearbeitet 24
aus 845 Formgußstücke aus Aluminium oder Aluminiumlegierungen, in unbe-
arbeitetem Zustande 12
aus 880 Waren aus anderen Kupferlegierungen als Messing und Tombak:
Kirchenglocken 30
aus 885 Vgl. bei Nr. 614.