Nummer des
Zollansatz für
schweizerischen Benennung der Gegenstände 100 kg.
allgemeinen Tarifes Franken
297 — Teerpapiere .. .. . . .. 8.—
298 Löschpapier, Löschkarton, Filtrierpapier, Faltenfilter 10.—
299 Seidenpapiere von 25 g und darunter per qm 10. —
Druckpapier, Schreib-, Post- und Zeichnungspapier:
— einfarbig:
300 — — im Gewicht von 45 bis und mit 55 g per qm, holzhaltig
(Zeitungsdruckpapier) 8. —
301 — anderes 10.—
302 — mehrfarbig ........ . . .. 13. —
Kartons im Gewichte von:
303 — 200 bis und mit 300 g per qm . . . . . . . ... 12.—
304 über 300 g per qm 12.-
NB. Papierfabrikate im Gewichte von weniger als 200 g
per qm fallen unter die Nummern 300/302.
Anmerkungen zu den Nrn. 303 und 304. Unter Kartons
im Sinne dieser Nummern wird mehrschichtiges, zusammengeklebtes
Papier verstanden.
Papiere, Kartons, Pappen:
305 — liniert.............................................. 12.—
— Pappen:
306a — — gestrichen oder mit gestrichenem Papier überzogen 8. —
306b — — farbig gemustert; mit gepreßten oder geprägten Dessins 10.—
— Papiere und Kartons:
306c — einseitig gestrichen, farbig gemustert: glatt 10.—
306d — einseitig gestrichen, ungemustert; beidseitig gestrichen oder mit
gestrichenem Papier überzogen; mit gepreßten und geprägten
Dessins (chagriniert, moiriert, gauffriert, plissiert, perforiert, usw.)
gummiertes Papier; nicht lichtempfindliche Papiere 15.—
307a — Öl-, Paraffin-, Paus-, Wachspapier .. 20.—
307b Stanniolpapier .. . ... 5.—
307c — Pergament- und Pergaminpapier, auch imitiert 10.—