Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

Nummer des 
  
                                                                                                                                            Zollansatz für 
  
schweizerischen Benennung der Gegenstände                                                      100 kg 
allgemeinen Tarifes                                                                                                     Franken 
mechanischen Geräten, im allgemeinen Tarif nicht anderweit genannt: 
das Stück im Gewichte von: 
894c 50,000 kg und darüber .. . ... 5.— 
894d  — 10,0000 bis auf 50,000 kg . . .. . . .. .... . ... .. . . . . .. 6.— 
895b 2500 bis auf 10,000 kg . . . . . . . .... . . . . . . . . . 7. 
896b 500 bis auf 2 500 kg 8.— 
897b 100 bis auf 500 kg 12.— 
898b  — weniger als 100 kg 16.— 
899 Eiserne Konstruktionen, wie Brücken, Balken, Markisen (Vordächer), 
Dachstühle, Maste (Kabelträger) für elektrische Stromzuführung (mit 
Ausnahme der unter Nr. 742 fallenden), geschweißte oder genietete 
Rohre aus Schmiedeisen von 40 cm Lichtweite und darüber, usw.; 
fertige Bestandteile zu solchen, soweit sie nicht im allgemeinen Tarif 
besonders taxiert sind . . .. . . . 6.— 
Walzen, Platten und Clichés aller Art für den Buch- und Kunstdruck, 
Zeugdruck, usw., Lithographiesteine ausgenommen: 
900 nicht graviert                                                  2.— 
— graviert: 
901 — — für den Zeugdruck . ... 4.— 
902   — — andere .. .. . . . . . . 30.— 
903 Treibriemen aller Art, mit Ausnahme solcher aus Leder oder Kautschuk 20.— 
904 Kratzen und Kratzenbeschläge ... 20.— 
910 Kinderwagen und Kinderschlitten; Kinderfahrräder mit wenigstens drei 
Rädern.. . .. . . . .. 20.— 
911 Krankenfahrstühle : 20.— 
Fuhrwerke zum Personen- oder Gütertransport, im allgemeinen Tarif 
nicht anderweit genannt: 
912 — ohne mechanischen Motor .. 35.— 
Fahrräder (Velozipede) aller Art, ohne mechanischen Motor: für 1 Stück 
915  — Bicycles, Tandems                                                                              12.— 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.