Nummer des
Zollansatz für
schweizerischen Benennung der Gegenstände 100 kg
allgemeinen Tarifes Franken
969 — ätherische Öle . . .. .... . . . .. 45.—
971 Pflanzenalkaloide . . . . . . . ... 10.—
974 Organische und anorganische chemisch-pharmazeutische Präparate, im
allgemeinen Tarif nicht anderweit genannt und nicht unter die
Kategorie XIV B desselben fallend 10.—
975 Jodoform . .. .. . . . . . . .. 10.—
976 Chloroform, Chloral ......... .. .................. . ... . . . .. 10.—
977 Milchzucker, Schotten- oder Molkensand . ... 10.—
978 Natürliches und künstliches Mineralwasser ...... 2.—
Quell- und Badesalze, Moorextrakte, mit und ohne Bezeichnung ihrer
Gebrauchswirkung:
979 — in Kistchen, Gläsern, Dosen, Büchsen, usw., nicht für den Detail-
verkauf hergerichtet . . .. .................. 1.50
980 — für den Detailverkauf hergerichtet oder fertig dosiert 10.—
Anmerkung zu den Nrn. 979 und 980. Künstliche Bade-
salze sollen nicht höher verzollt werden als natürliche.
981 Pharmazeutische Präparate, im allgememen Tarif nicht anderweit
genannt wie: Pulver, Pastillen, Pflaster, Pillen, Salben, Sirupe,
Tinkturen, pharmazeutische Fruchtmuse, verarbeitete fette Öle, extracta
fluida, sicca et spissa, Essenzen, Linimente, Lotionen, Spezies,
Suppositorien, Tisanen, medikamentöse Weine . .. 45.—
Parfümerien und kosmetische Mittel; synthetische Riechstoffe:
982 in Gefäßen aller Art von mehr als 1 kg Gewicht .. . 50.—
983 in Gefäßen aller Art von 1 kg Gewicht und darunter 100.—
Chemikalien für gewerblichen Gebrauch.
Rohstoffe:
995 — Terpentinöl . ... . . . .. frei
999 — im allgemeinen Tarif nicht anderweit genannte Rohstoffe für ge-
werblichen Gebrauch ... .. . . ... frei
Reichs-Gesetzbl.
1905. 65