Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

— 405 — 
  
  
  
  
  
Nummer des 
                                                                                                                                      Zollansatz für 
schweizerischen                    Benennung der Gegenstände                                100 kg 
allgemeinen Tarifs                                                                                                        Franken 
  
Chemische Farben, trocken, in Stücken oder in Pulverform, nicht zu- 
bereitet: 
1100 — Bleiweiß, Bleigelb .. . . . . . . ... 5.— 
1101  — Mennige ...... . . . .. . 3.— 
1102 -- Pigment- oder Lackfarbstoffe, wie: Karmin-, Geranium--, Schar- 
lach-, Viridinlacke, Zinnoberersatz, usw. 12.— 
1103 — Ruße, Schwärzen, Beinschwarz, usw. —.30 
1104   Zinkweiß, Zinkolith, Lithoponweiß, Perlweiß 1.— 
1105  — Zinnober, echt; Pariserblau; Ultramarin; Schweinfurtergrün; 
Bronzefarben 5.— 
1106 — Viktoriagrün 7.— 
1106b  — Chromgelb/ Chromgrün; Mineralblau; Smalte; im allgemeinen 
Tarif nicht anderweit genannte, nicht zubereitete chemische Farben. 10.— 
Farben aller Art, zubereitet: 
1107 — Bleiweiß, Zinkweiß, Perlweiß 7.— 
1108 — Buchdruckerschwärze ...... .. ... 10.— 
— andere: 
1109  — — in Gefäßen aller Art von mehr als 10 kg Gewicht 15.— 
1110 — — in Gefäßen aller Art von 10 kg Gewicht und darunter 20.— 
1111 — Chromoxyd und im allgemeinen Tarif nicht anderweit genannte 
Farben in Wasserteig ....... ..... . . . ... 5.— 
1112   Kitte.................................................. 5.—— 
1113  Firnisse, Lacke und Sikkative ,auch mit Farbstoffen versetzt; Standöl. 22.— 
1114  Lein- und Mohnöl, gekocht (Ölfirnis): dünnflüssig 10. — 
Flüssige Fette und Öle aller Art, zu gewerblichem Gebrauch, unverarbeitet: 
— Pflanzenöle: 
1118 — — im allgemeinen Tarif nicht anderweit genannte flüssige Fette 
und Öle . . . . . . . . . —.50