Nummer
des allgemeinen
deutschen
Zolltarifs.
Benennung der Gegenstände.
Maßstab.
Zollsatz
Mark.
aus 192 Reisabfälle (Abfälle beim Schälen und Polieren von Reis),
auch gemahlen, ausschließlich als Viehfutter verwendbar - frei
193 Rückstände, feste, von der Herstellung fetter Öle, auch ge-
mahlen oder in der Form von Kuchen (Ölkuchen); auch
Mandelkleie . frei
aus 200 Teigwaren (Nudeln und gleichartige nicht gebackene Er-
zeugnisse aus Mehl, Gries oder Kleber) 100 kg 10 außer dem Zoll auf Weizen
202 Zuckerwerk und sonstige anderweit im allgemeinen Tarife
nicht genannte Zuckerwaren einschließlich der nicht ge-
backenen Waren mit Zuckerzusatz, z. B. Bassorin- und
Tragantwaren, mit Zucker versetzt) Fruchtkerne, Ge-
würze, Sämereien, überzuckert (kandiert, glaciert) " 60
Kastanien, Küchengewächse, Nüsse, Obst, Südfruchtschalen,
Südfrüchte und sonstige Pflanzen und Pflanzenteile, vor-
stehend nicht genannt, überzuckert (kandiert, glaciert) " 40
211 Senf mit Most, Gewürzen oder anderen Zutaten zubereitet
(Mostrich) ... ....................... " 60
213 Säfte von Früchten (mit Ausnahme der Weintrauben) und
von Pflanzen, nicht äther- oder weingeisthaltig, mit Zucker
oder Sirup versetzt oder mit Zusatz von Zucker oder
Sirup eingekocht, einschließlich des Schachtelmuses (der
Marmelade) und der pflanzlichen Gallerten (Gelees); Him-
beeressig " 60
aus 216 Früchte (soweit sie nicht unter Nr. 215 fallen), Hülsenfrüchte,
Kastanien, Küchengewächse, Sämereien, Südfruchtschalen
und sonstige Pflanzen und Pflanzenteile (ausgenommen
Gewürze und Mais), für den feineren Tafelgenuß zu-
bereitet; Soßen (Saucen); Kapern .................................................... " 60
Oliven, auch in Essig, Öl oder Salzwasser eingelegt " 30