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Nummer
des allgemeinen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz
deutschen Zolltarifs. Mark
368 Zündkerzchen aus Stearin, Wachs oder ähnlichen Stoffen 100 kg 10
aus 373 Käsestoff (Casein) " 8
384 Sumachauszug, rein, nicht mit anderen Stoffen gemischt. — frei
Sonstige Gerbstoffauszüge (Gerbstoffextrakte), anderweit im
allgemeinen Tarife nicht genannt:
flüssig . .. 100 kg 4
fest .................................." 8
aus 385 Süßholzsaft:
mit Zucker, Honig, Anisöl, Salmiak oder sonstigen Ge-
schmackszutaten oder Heilmitteln versetzt, oder in Auf-
machungen für den Kleinverkauf .. .. ........... " 60
anderer, roh oder gereinigt, auch in einfach in Kisten
verpackten Stangen .... ... . . . ...... .. .. . . ... — frei
Rohseide:
aus 391 ungefärbt:
ungezwirnt oder einmal gezwirnt . ... — frei
(aus 396/7) Florettseide (Abfallseide):
396 ungekämmt .. — frei
aus 397 gekämmt:
ungefärbt ... ... . .. — frei
Anmerkung zu Nr. 396 und 397. Abfälle von gefärbter
Seide sind zollfrei.
aus 398 Florettseidengespinste, ein- oder mehrfach, auch gezwirnt:
ungefärbt . . . . . .. .. . . . . .. — frei
404 Samt und Plüsch, samt- und plüschartige Gewebe (auf-
geschnitten oder nicht aufgeschnitten):
ganz aus Seide .. ... 100 kg 800
teilweise aus Seide .. " 450