Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

   
— 462 — 
  
Nummer 
des allgemeinen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz 
deutschen Zolltarifs.                                                                           Mark 
368 Zündkerzchen aus Stearin, Wachs oder ähnlichen Stoffen 100 kg 10 
aus 373  Käsestoff (Casein) " 8 
384 Sumachauszug, rein, nicht mit anderen Stoffen gemischt. — frei 
Sonstige Gerbstoffauszüge (Gerbstoffextrakte), anderweit im 
allgemeinen Tarife nicht genannt: 
flüssig . .. 100 kg 4 
fest .................................."   8 
aus 385 Süßholzsaft: 
mit Zucker, Honig, Anisöl, Salmiak oder sonstigen Ge- 
schmackszutaten oder Heilmitteln versetzt, oder in Auf- 
machungen für den Kleinverkauf .. .. ........... " 60 
anderer, roh oder gereinigt, auch in einfach in Kisten 
verpackten Stangen .... ... . . . ...... .. .. . . ... — frei 
Rohseide: 
aus 391 ungefärbt: 
ungezwirnt oder einmal gezwirnt . ... — frei 
(aus 396/7) Florettseide (Abfallseide): 
396 ungekämmt .. — frei 
aus 397 gekämmt: 
ungefärbt ... ... . .. — frei 
Anmerkung zu Nr. 396 und 397. Abfälle von gefärbter 
Seide sind zollfrei. 
aus 398 Florettseidengespinste, ein- oder mehrfach, auch gezwirnt: 
ungefärbt . . . . . .. .. . . . . .. — frei 
404 Samt und Plüsch, samt- und plüschartige Gewebe (auf- 
geschnitten oder nicht aufgeschnitten): 
ganz aus Seide .. ... 100 kg 800 
teilweise aus Seide .. " 450 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.