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Nummer
des allgemeinen
italienischen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz
Zolltarifs. Lire in Golb
aus 196 Bücher:
aus a) gedruckte:
aus 1. mit gemischtem Text (in italienischer und anderer
Sprache), in losen Bogen oder broschiert — frei
2. in anderer als italienischer Sprache, in losen Bogen
oder broschiert: – frei
3. in Einbänden jeder Art .. .. . . . . . .... . .. .. . 100 kg 20
Anmerkung. Gedruckte Bücher, mit einfachen Linien oder
Vignetten zur Trennung der Kapitel und Titel versehen, unter-
liegen deshalb keinem höheren Zoll.
197 Noten, gedruckte:
a) in losen Bogen oder broschiert .............. .... — frei
b) in Einbänden jeder Art. ..... .. .... . . .. .. .. . ... 100 kg 20
Anmerkung. Lithographierte Noten werden wie gedruckte
verzollt.
aus 109 Häute und Felle:
aus d) ohne Haar gegerbt und fertig gemacht:
3. andere " 70
e) lackiert. . . . . . ....... ... .. ..... .......... . ... " 90
aus 205 Schuhwerk jeder Art aus Kautschuk mit Futter oder Besatz
aus Stoffen . . . ... 100 Paar 125
207 Arbeiten aus gegerbten Häuten ohne Haar, nicht namentlich
aufgeführt .. . . . . . . . . . . .. . . . . .. . . . . . ... .. .. . . .. 100 kg 100
aus 211 Gußeisen:
aus c) Gußwaren, gehobelte, abgedrehte oder anders bearbeitete:
1. Gegenstände für Möbel, für Verzierungen oder
für Hausgerät. . . . .. . . . . . . . . . . . . .. . . . . ." 10
aus 2. andere Gegenstände, mit Ausnahme der weniger
als 500 Gramm wiegenden " 7
Anmerkung. Die unter Nr. 211 c 2 benannten Gußwaren
können mit einem Grundanstriche versehen oder geteert sein, ohne
deswegen einem höheren Zolle zu unterliegen.