Nummer
des allgemeinen
italienischen
Zolltarifs.
506 —
Benennung der Gegenstände.
Maßstab.
Zollsatz
Lire in Gold.
(Noch:
aus 211)
aus d)
213
b)
(Noch: Gußeisen):
Gußwaren, mit Zutaten von anderem Metall, oder
verzinnt, emailliert, vernickelt, gefirnißt, oxydiert,
lackiert usw.:
1. Gegenstände für Möbel, für Verzierungen oder
für Hausgerät:
a) Lampen und Lampenteile aus Eisenguß, ver-
zinnt, emailliert vernickelt, gefirnißt, oxydiert,
lackiert, mit oder ohne Garnituren oder Ver-
zierungen von Zink . ...
b) andere ..
aus 2. andere Gegenstände, mit Ausnahme der weniger
als 500 Gramm wiegenden
Schmiedeeisen und Stahl:
gewalzt oder gehämmert, in geformten Stäben, Stangen
oder Barren von jedem Querschnitte:
1. im Querschnitte mit keinem Durchmesser oder keiner
Seitenlänge von 7 Millimeter oder weniger.
2. im Querschnitte mit einer oder mehreren Seiten-
längen oder mit einem oder mehreren Durchmessern
von 7 Millimeter oder weniger, aber mehr als
5 Millimeter ..
3. im Querschnitte mit einer oder mehreren Seiten-
längen oder mit einem oder mehreren Durchmessern
von 5 Millimeter oder wenier
zu Draht gezogen:
1. mit einem Durchmesser von 5 Millimeter oder
weniger, aber mehr als 1½ Millimeter
2. mit einem Durchmesser von 1 ½ Millimeter oder
weniger:
100 kg
15
18
12 6 7 9 11 15