Nummer
des deutschen
allgemeinen
arifs
— 159 —
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Benennung der Gegenstände
Zollsatz
für 1 Doppel-
zentner
Mark
aus 48
49
66
68
getrocknet, gedarrt (auch zerschnitten und geschält):
Apfel und Birnen einschließlich verwertbarer Abfällel.
Aprikosen, Pfirsischen . . . . . . . . ..
Pflaumen aller Art:
unverpackt oder nur in Fässern oder Säcken bei mindestens
50 Kilogramm Rohgewicht . ..... .. . . ..
in Kisten bei mindestens 10 Kilogramm Rohgewicht
in anderer Verpackung . . . ...
Kirschen, Weichseln ..... . . .. . .. . ... . . . .. . . . ... . . . . . . ..
gemahlen, zerquetscht, gepulvert oder in sonstiger Weise zerkleinert, auch
eingesalzen, ohne Zucker eingekocht (Mus) oder sonst einfach zubereitet;
gegoheen.
Paprika (spanischer Pfeffer), frisch (grün) oder getrocknet, auch gemahlen,
gepulvert oder in Salzwasser eingelgtt . . . . ..
Lufa, auch gebleicht; irländisches Moos, Seetang und andere Algen
(Meeralgen)) Seegras, Pflanzenhaar, auch getrocknet, gefärbt oder
zu Strängen zusammengedreht;) Bast) auch gefärbt; Binsen, auch
efärbt, gespalten oder geschnitten; Stroh, gefärbt oder gespalten;
Paimblätter, getrocknet, auch gefärbt (ausgenommen solche zu Binde-
oder Zierzwecken)) Passava-Fasern und Stengel) Wurzelfasern,
abgeschält; Reiswurzeln; Espartogras, sowie alle übrigen Pflanzen-
stoffe zur Herstellung von Bürsten, Flechtarbeiten usw.) anderweit
im allgemeinen Tarife nicht genannt oder inbegriffen, auch zu
Strängen zusammengedreht .. . . . . . . . . . . . . . . . . .. . .. . . . . . ...
Nüsse und Schalen, nur als Schnitzstoff verwendbar, sowie anderweit
im allgemeinen Tarife nicht genannte oder inbegriffene pflanzliche
Schnitzstoffe, roh; Samenkörner, durchbohrt, auch lediglich zum Zwecke
der Verpackung und Versendung auf Gespinstfäden gereiht. .. . . . .
Beeren, Blätter, Blüten, Blütenblätter, Blumen, Knospen, Kräuter,
Nüsse, Rinden, Sämereien, Schalen, Wurzeln und sonstige Pflanzen
und Pflanzenteile, anderweit im allgemeinen Tarife nicht genannt,
zum Gewerbegebrauch, auch eingesalzen, getrocknet, gedarrt, gebrannt,
geschält, gemahlen oder sonst zerkleinert; Obstkerne, anderweit im
Reichs. Gesetzbl. 1906.
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