Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

1061 
  
  
Nummer 
des deutschen 
allgemeinen 
Tarifs 
  
Benennung der Gegenstände 
Zollsatz 
für 1 Doppel- 
zentner 
Mark 
  
80 
  
Anmerkung. Die in anderer Weise als durch Reißen her- 
gestellten Klärspäne sind von der Verzollung nach Nr. 75 auch dann 
nicht ausgeschlossen, wenn sie infolge ihrer Herstellung mittels des 
Spalthobels oder ähnlicher Werkzeuge eine gewisse Glätte zeigen und 
deshalb das Aussehen gehobelter Späne haben. 
in der Längsrichtung gesägt oder in anderer Weise vorgerichtet, nicht 
gehobelt: 
oder fũr 0,24 * 
1,44 
  
für! Doppelzentner 
oder fur Festmeter 
5/76 
für 1 0,72* 
Anmerkung zu Nr. 75 und 76. Durch bloßes Sägen genutete 
Schindelbretter sind wie bloß gesägte Schindelbretter nach Nr.76 zuverzollen. 
In der Längsrichtung beschlagene, gesägte oder in anderer Weise 
vorgerichtete, nicht gehobelte Kanthölzer (Balken, Bohlen und dergleichen), 
welche nur mit Zapfenlöchern, Zapfen, Schlitzen, Falzen oder Bohr- 
löchern versehen sind, werden nach den vertragsmäßigen Sätzen der 
Nr. 75 und 76 mit einem Sollzuschlage verzollt, welcher beträgt: 
im Falle der Verzollung nach Gewicht für 1 Doppelzentner 0,20 Mark, 
im Falle der Verzollung nach Raummaß für ! Festmeter: 
hartes Holzz. 
weiches Holz 
Anmerkung zu Nr. 74 bis 76. Bloß gedämpftes (nicht 
zugleich gefärbtes) sowie zur Erhöhung der Haltbarkeit getränktes 
(imprägniertes) oder nur zu diesem Zwecke auf chemischem Wege be- 
handeltes Bau-- und Nutzholz wird ohne Zollzuschlag nach den vertrags. 
mäßigen Sätzen der Nr. 74 bis 76 verzollt. Gefärbtes oder zum 
Iwecke der Färbung auf chemischem Wege behandeltes Bau- und Nutz- 
holz unterliegt einem Zollzuschlage, welcher beträgt: 
im Falle der Verzollung nach Raummaß für 1 Festmeter 2,40 Mark, 
im Falle der Verzollung nach Gewicht für 1Doppelzentner: 
hartes Holz 
weiches Holz 
Eisenbahnschwellen, mit der Axt bearbeitet, auch auf nicht mehr als 
einer Längsseite gesägt, nicht gehobelt: 
aus hartem Holze 
oder für 5/ r% 
4,32 
  
für 1 Doppelzentner 
0,24 
oder für . Festmeter 
1,92 
25
	        
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