Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

177 
  
  
  
  
Nummer Zollsatz 
s*-“ *“ Benennung der Gegenstände für under pel 
Tarifs Mark 
432 Gewebe aus Gespinsten von Wolle oder anderen Tierhaaren,) auch mit 
pflanzlichen Spinnstoffen oder Gespinsten gemischt, nicht unter 
Nr. 427 bis 431 des allgemeinen Tarifs fallend: 
Preßtücher, Gurte, Scheiben und Tafeln aus Garnen von Ziegen- 
haaren oder groben Tierhaaren zum Pressen von Öl oder Fetten 15 
mit derartiger Beimischung von Pferdehaaren (aus Mähne oder 
Schweif), daß die Gewebe, obwohl weder die ganze Kette noch der 
ganze Einschlag aus Pferdehaaren besteht, doch als Steifstoffe 
von der Art Ler anläßlich der Unterzeichnung des Vertrages 
hinterlegten Muster sich darstellen 45 
andere hierher gehörige Gewebe: 
von mehr als 700 Gramm auf 1 Quadratmeter 
Gewebefläche ..... .. . .. . .. . . .. ... . . ... 135 
von mehr als 200 bis 700 Gramm auf 1 Quadrat- 
im Gewichte meter Gewebeslähe 150 
von 200 Gramm oder weniger auf 1 Quadratmeter 
Gewebefläche 220 
(aus 448/464) Waren aus Baumwollengespinsten, auch gemischt mit 
anderen pflanzlichen Spinnstoffen oder Gespinsten oder mit Pferde- 
haaren, jedoch ohne Beimischung von Seide, Wolle oder anderen 
Tierhaaren: 
aus 448 Samt und Plüsch, samt= und plüschartige Gewebe, aufgeschnitten, Flor 
aus der Kette gebildet (Samtz: 
gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewbcbt . ... 130 
(aus 453/457) Gewebe, nicht unter Nr. 445 bis 452 des allgemeinen 
Tarifs fallend: 
aus 453/457 roh, zugerichtet (appretiert), gebleicht oder gefärbt, mit derartiger Bei- 
mischung von Pferdehaaren (aus Mähne oder Schweif), daß die Gewebe, 
obwohl weder die ganze Kette noch der ganze Einschlag aus Pferde- 
haaren besteht, doch als Steifstoffe von der Art der anläßlich der 
Unterzeichnung des Vertrages hinterlegten Muster sich darstellen 45 
aus 456 zugerichtet (appretiert), gebleicht, vorstehend nicht genant 3ou der roher 
20 Mar 
aus 457 gefärbt, bedruckt oder bunt gewebt, vorstehend nicht genannt 9 
Anmerkung zu Nr. 453 bis 457 des allgemeinen Tarifs. . 
Für die Verzollung von Geweben, bei denen undicht gewebte Stellen 
mit dicht gewebten abwechseln, ist die durchschnittliche Fadenzahl maß- 
27°
	        
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