Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

Nummer 
des deutschen 
allgemeinen 
Tarifs 
1091 
  
.... — — — — ... — . — — — 
Benennung der Gegenstände 
Zollsatz 
für 1 Doppel. 
zentner 
Mark 
  
585 
586 
587 
590 
591 
592 
aus 596 
Reichs-Gesetzbl. 
  
Röhren aus Hartkautschuk, ohne weitere Bearbeitng 
Andere Hartkautschukwaren, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, 
soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen . 
Holzspangeflechte, auch gefärbt . . . . . . .. 
Anmerkung. Unter Nr. 587 fallen auch sogenannte Holz- 
spangewebe (gewebeartig hergestellte Geflechte aus Holzspan, haupt- 
sächlich zur Hutfabrikation dienend), auch gefärbt, gebeizt oder ge- 
firnißt, jedoch ohne Verbindung mit anderen Stoffen. 
(590/1) Korbflechterwaren und andere Flechtwaren: 
grobe,) roh oder gefärbt, gebeizt, gefirnißt: 
aus ungeschälten oder geschälten Ruten, aus Rohr, Peddig oder 
Holzspan 
aus anderen Fiechtstoffen 
andere als grobe,) insbesondere alle lackierten, polierten, bronzierten, 
vergoldeten, versilberten 
Korbflechterwaren und andere Flechtwaren (mit Ausnahme der gepolsterten 
Korbmöbel) in Verbindung: 
mit Gespinsten oder Gespinstwaren ganz oder teilweise aus Seide, 
mit Spitzen, Stickereien, Gespinstwaren mit aufgenähter Arbeit, 
Sammet oder Plüsch, sammet= oder plüschartigen Geweben oder 
zugerichteten Schmuckfedern 
mit anderen Gespinsten oder Gespinstwaren oder mit anderen 
Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen: 
sogenannte Holzspangewebe (gewebeartig hergestellte Geflechte aus 
Holzspan, hauptsachlich zur Hutfabrikation dienend), auch ge- 
färbt, gebeizt oder gefirnißt, mit Unterlagen von durch Appre- 
tur gesteiften Geweben aus Gespinsten von Baumwolle oder 
von Spinnstoffen des Abschnitts 50D des allgemeinen Tarifs 
andenll . . . . .. . . . . . . .. 
(aus 596,9) Besen, mit Ausnahme solcher aus Reisig, sowie Bürsten 
und Pinsel: 
grobe, auch in Verbindung mit unlackiertem, unpoliertem Holze, Rohr 
oder Eisen: 
Besen aus pflanzlichen Stoffen oder Pflanzenfaserersatzstoffen; 
Dreidel (Dweidel) und ähnliche Gegenstände für Reinigungszwecke 
Bürsten und Pinsel aus pflanzlichen Stoffen oder Pflanzenfaser- 
ersatzstoffen. 
..................... 
1906. 
  
25 
10 
1 
120 
15 
24 
29
	        
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