Nummer
des deutschen
allgemeinen
Tarifs
Benennung der Gegenstände
Jolsac,
für 1 Doppel.
zentner
Mark
611
aus 612
aus 613
614
615
Gepreßte, gedrehte oder gefräste Knöpfe aus Horn, Hornmasse oder
Knochen, mit oder ohne Ösen.
Federkiele (Federspulen, Schreibfedern), geschnitten:
in Stücken (von der Größe der Stahlfedern oder zu Zahn-
stochern, Pinselstielen, Mundstücken für Zigarrenspitzen oder
dergleichen zugeschnitten)
Platten und Stücke, bloß gespalten, geschnitten, auch roh vorgehobelt,
aus tierischen Schnitzstoffen, anderweit im allgemeinen Tarif nicht
genannt; Hornmasse in Tafeln:
gebeizt, gefärbt, gepreßt (mit Mustern), geschliffen, poliert
Waren aus tierischen Schnitzstoffen, nicht unter die Nummern 601
bis 613 des allgemeinen Tarifs fallend:
ohne Verbindung mit anderen Stoffen
in Verbindung mit Gespinsten oder Gespinstwaren ganz oder
teilweise aus Seide, mit Spitzen, Stickereien, Gespinstwaren
mit aufgenähter Arbeit, Sammet oder Plüsch, sammet= oder
plüschartigen Geweben, zugerichteten Schmuckfedern, Perrücken-
macherarbeit, fein geformten Wachswaren oder Halbedelsteinen;
Perlen und dergleichen aus tierischen Schnitzstoffen, auf
Gespinstfäden, Schnüre oder Draht gereiht und ohne weiteres
als Schmuck verwendbar, auch in gleicher Weise hergestellte
Besatzartikel aus tierischen Schnitzstoosten
in Verbindung mit anderen Gespinsten oder Gespinstwaren oder
mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere
Zollsätze fallen.
(aus 615/634) Holzwaren:
Bau= und Nutzholz, gehobelt, gefalzt, genutet, gestemmt, gezapft,
geschlitzt, soweit es nicht unter eine andere Nummer des Ab-
schnitts 10!B des allgemeinen Tarifs fällt:
roh:
durch Messerung hergestellte furnierartige Brettchen aus Pappel-
holz oder Erlenholz in kleinen Abmessungen
anderes, soweit es nicht in der Anmerkung zu Nr. 75 und 76
ausgenommen t:t::.
bearbeitet
45
30
10
30
40