Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

  
Nummer 
des deutschen 
allgemeinen 
Tarifs 
Benennung der Gegenstände 
Jolsac, 
für 1 Doppel. 
zentner 
Mark 
  
611 
aus 612 
aus 613 
614 
615 
  
Gepreßte, gedrehte oder gefräste Knöpfe aus Horn, Hornmasse oder 
Knochen, mit oder ohne Ösen. 
Federkiele (Federspulen, Schreibfedern), geschnitten: 
in Stücken (von der Größe der Stahlfedern oder zu Zahn- 
stochern, Pinselstielen, Mundstücken für Zigarrenspitzen oder 
dergleichen zugeschnitten) 
Platten und Stücke, bloß gespalten, geschnitten, auch roh vorgehobelt, 
aus tierischen Schnitzstoffen, anderweit im allgemeinen Tarif nicht 
genannt; Hornmasse in Tafeln: 
gebeizt, gefärbt, gepreßt (mit Mustern), geschliffen, poliert 
Waren aus tierischen Schnitzstoffen, nicht unter die Nummern 601 
bis 613 des allgemeinen Tarifs fallend: 
ohne Verbindung mit anderen Stoffen 
in Verbindung mit Gespinsten oder Gespinstwaren ganz oder 
teilweise aus Seide, mit Spitzen, Stickereien, Gespinstwaren 
mit aufgenähter Arbeit, Sammet oder Plüsch, sammet= oder 
plüschartigen Geweben, zugerichteten Schmuckfedern, Perrücken- 
macherarbeit, fein geformten Wachswaren oder Halbedelsteinen; 
Perlen und dergleichen aus tierischen Schnitzstoffen, auf 
Gespinstfäden, Schnüre oder Draht gereiht und ohne weiteres 
als Schmuck verwendbar, auch in gleicher Weise hergestellte 
Besatzartikel aus tierischen Schnitzstoosten 
in Verbindung mit anderen Gespinsten oder Gespinstwaren oder 
mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere 
Zollsätze fallen. 
(aus 615/634) Holzwaren: 
Bau= und Nutzholz, gehobelt, gefalzt, genutet, gestemmt, gezapft, 
geschlitzt, soweit es nicht unter eine andere Nummer des Ab- 
schnitts 10!B des allgemeinen Tarifs fällt: 
roh: 
durch Messerung hergestellte furnierartige Brettchen aus Pappel- 
holz oder Erlenholz in kleinen Abmessungen 
anderes, soweit es nicht in der Anmerkung zu Nr. 75 und 76 
ausgenommen t:t::. 
bearbeitet 
45 
30 
10 
30 
40 
 
	        
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