Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

248 
  
Nummer 
des oͤsterreichisch- 
ungarischen 
allgemeinen 
arifs 
**r1“ Lollsatz 
Benennung der Gegenstände 
  
für 100 Kilo- 
gramm 
Kronen 
  
358 
359 
360 
aus 361 
aus b) 
aus 2. 
aus e) 
  
Waren, im allgemeinen Tarif nicht besonders benannte, aus Holz fein 
gedrechselt, dann alle mit eingebrannten, gepreßten oder gefrästen 
Ornamenten, auch in Verbindung mit Leder oder gewöhnlichen 
Materialien; gepolsterte Waren ohne Überzug . . . .. 
a) Waren, im allgemeinen Tarif nicht besonders benannte, aus Holz mit 
fein durchbrochener oder Bildhauerarbeit; vergoldete, versilberte oder 
bronzierte Holzwaren (mit Ausnahme der Holzleisten und Rahmen)) 
fein bemalte Holzwaren . . . ... 
b) Waren, im allgemeinen Tarif nicht besonders benannte, aus Holz in 
Verbindung mit feinen Materialien, mit Ausschluß von Leder und 
von Überzügen aus Textilwaren 
Waren, im allgemeinen Tarif nicht besonders benannte, aus Holz mit 
eingelegter Arbeit (Boule, Intarsien, Holzmosaik); im allgemeinen Tarif 
nicht besonders benannte Waren aus Holz mit Überzügen aller Art 
Waren, im allgemeinen Tarif nicht besonders benannte, aus anderen 
Drechsler= und Schnitzstoffen als Holz: 
aus Bein, Horn und anderen animalischen Schnitzstoffen als 
Elfenbein, Perlmutter, Schildpatt, echt oder imitiert; auch in 
Verbindung mit gewöhnlichen oder feinen Materialien: 
Hornfischbein 
Knöpfe aus Horn, Hornmasse oder Knochen, auch mit 
Ösen, gepreßt, gedreht oder gefräst 
Anmerkung. Nach dem vertragsmäßigen Satz der Nr. 361 b 2 
für Knöpfe aus Horn, Hornmasse oder Knochen sind auch Knöpfe aus 
Areka--, Steinnuß und dergleichen zu behandeln. 
1. aus Perlmutter mit Ausnahme der Perlmutterknöpfe, auch 
in Verbindung mit gewöhnlichen, feinen oder anderen feinsten 
Materialien als Elfenbein oder Schildpatt, echt oder imitiert 
2. aus Süßwassermuschelschalen, auch in Verbindung mit ge- 
wöhnlichen oder feinen Materialien 
  
  
40.— 
40.— 
50.— 
72.— 
120.— 
55.— 
270.— 
120.—
	        
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