Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

  
338 
  
Nummer 
des Zollsatz 
serbischen Bezeichnung der Waren. Einheit. in 
allgemeinen Dinar. 
Tarifs. 
575 Anderweit nicht genannte Waren aus Gußeisen, auch in Verbindung 
mit Holz: 
1. roh oder gewöhnlich bearbeitet: 
a) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 100 kE.dzZ 6 
b) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 50 bis 100 kg » 8. 
c) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 5 bis 50 kg y 10 
d) bei einem Gewichte des Stückes bis zu 5g - 12 
2. fein bearbeitet: 
a) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 100 kg t“ 12 
b) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 50 bis 100 kg » 16 
c) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 5 bis 50 kg » 20 
d) bei einem Gewichte des Stückes bis zu 5 kg .. .... .. . 24 
577 sWaren aus Schmiedeeisen, anderweit nicht genannt oder inbegriffen, 
auch in Verbindung mit Holz: 
1. roh oder gewöhnlich bearbeitet: 
a) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 100 kg - 10 
b) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 25 bis 100 Rg » 14 
c) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 3 bis 25 kg - 18 
d) bei einem Gewichte. des Stückes bis zu 3 Kg . .... .... - 24 
2. fein bearbeitet: 
a) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 100 kg.6 - 16 
b) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 25 bis 100 kg 20 
c) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 3 bis 25 kg » 27 
d) bei einem Gewichte des Stückes bis zu 3 kg ......... 40 
Zur Gruppe 
XIV, 24: 
„Eisen und 
Eisenwaren“. 
  
Anmerkung 2. Hinsichtlich der Bearbeitung unterscheidet 
man bei den Erzeugnissen aus Eisen solche, die gewöhnlich, und 
solche, die fein bearbeitet sind. 
Als gewöhnlich bearbeitet — zum Unterschiede von roh (nicht 
bearbeitet) — betrachtet man alle gefeilten, gefrästen, abgedrehten, 
geschliffenen, durch Ausglühen gebläuten, einfach gefärbten und 
als solche vernieteten, verschraubten oder in ähnlicher Weise in