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Nummer
des Zollsatz
serbischen Bezeichnung der Waren. Einheit. in
allgemeinen Dinar.
Tarifs.
575 Anderweit nicht genannte Waren aus Gußeisen, auch in Verbindung
mit Holz:
1. roh oder gewöhnlich bearbeitet:
a) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 100 kE.dzZ 6
b) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 50 bis 100 kg » 8.
c) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 5 bis 50 kg y 10
d) bei einem Gewichte des Stückes bis zu 5g - 12
2. fein bearbeitet:
a) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 100 kg t“ 12
b) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 50 bis 100 kg » 16
c) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 5 bis 50 kg » 20
d) bei einem Gewichte des Stückes bis zu 5 kg .. .... .. . 24
577 sWaren aus Schmiedeeisen, anderweit nicht genannt oder inbegriffen,
auch in Verbindung mit Holz:
1. roh oder gewöhnlich bearbeitet:
a) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 100 kg - 10
b) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 25 bis 100 Rg » 14
c) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 3 bis 25 kg - 18
d) bei einem Gewichte. des Stückes bis zu 3 Kg . .... .... - 24
2. fein bearbeitet:
a) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 100 kg.6 - 16
b) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 25 bis 100 kg 20
c) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 3 bis 25 kg » 27
d) bei einem Gewichte des Stückes bis zu 3 kg ......... 40
Zur Gruppe
XIV, 24:
„Eisen und
Eisenwaren“.
Anmerkung 2. Hinsichtlich der Bearbeitung unterscheidet
man bei den Erzeugnissen aus Eisen solche, die gewöhnlich, und
solche, die fein bearbeitet sind.
Als gewöhnlich bearbeitet — zum Unterschiede von roh (nicht
bearbeitet) — betrachtet man alle gefeilten, gefrästen, abgedrehten,
geschliffenen, durch Ausglühen gebläuten, einfach gefärbten und
als solche vernieteten, verschraubten oder in ähnlicher Weise in