Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

  
Nummer 
27 
  
Zollsatz 
—* Bezeichnung der Waren sär 100 kg 
Tarifs in Mark 
aus 47/49) Anderes Obst: 
aus 47 frisch: 
Apfel, Birnen, Quitten: 
unverpackt 
vom 1. September bis 30. November. ... .. . . ... frei 
vom 1. Dezember bis 31. August. .... . . . . . . . .. 2 
————ssx——. . .. . ... 5 
Aprikosen, Pfirsiche .... 2 
Pflaumen aller Art, Kirschen, Weichseln, Mispeln. . ... 2 
anderes, vorstehend nicht genanntes Kern- und Steinobst frei 
aus 48 getrocknet, gedarrt (auch zerschnitten und geschält: 
Apfel und Birnen einschließlich verwertbarer Abfälle. 4 
Aprikosen, Pfirsiche 4 
Pflaumen aller Art: 
unverpackt oder nur in Fässern oder Säcken bei min- 
destens 50 Kilogramm Rohgewicht ... 4 
in Kisten bei mindestens 10 Kilogramm Rohgewicht 5 
in anderer Verpackung .. .... . . ... 8 
anderes getrocknetes oder gedarrtes Obst .... ...... ... 4 
49 gemahlen, zerquetscht, gepulvert oder in sonstiger Weise zer- 
kleinert, auch eingesalzen, ohne Zucker eingekocht (Mus) oder 
sonst einfach zubereitet; gegoren . ... 4 
(l03/4, 106/) Vieh, lebend: r, 
103 Rindvieh 10 
  
  
4
	        
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